KOPIERSCHUTZ

Wenn ein CD-Spieler in einem Neuwagen keine kopiergeschützte Platten abspielen kann, hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das hat das Amtsgericht Aachen entschieden (Az.: 84 C 210/03). Da die kopiergeschützten Tonträger vom allgemeinen CD-Standard abwichen und nur einen geringen Marktanteil hätten, habe der Verkäufer nicht von sich aus auf diese Einschränkung hinweisen müssen, entschied der Richter laut Anwalt-Suchservice.

Kopiergeschützte CD´s, die als solche nicht gekennzeichnet sind, kann man besser beim Verkäufer zurückgeben. Denn die CD´s sind mangelhaft. In einer Eisdiele prahlten die Tage Jugendliche am Nebentisch, dass sie daraus einen Sport gemacht haben. Beliebige CD kaufen, unter Einsatz illegaler Programme kopieren, in den Laden zurückbringen und energisch über einen (angeblichen) Kopierschutz motzen. Klappt angeblich immer, weil die Verkäufer gar nicht prüfen können, ob die CD Kopierschutz hat.

Behaupteten die Jugendlichen.