MILDE

Die Berufung im Autobahnraser-Prozess endet mit einer Bewährungsstrafe für den Angeklagten, berichtet Spiegel online. Dass Urteile in der zweiten Instanz oft milder ausfallen, hat verschiedene Gründe. Es ist mehr Zeit ins Land gegangen. Das ist ein Strafmilderungsgrund, darauf weist vor allem das Bundesverfassungsgericht immer wieder hin. Außerdem kann das Urteil nicht härter ausfallen, sofern nicht auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist.

Letztlich gibt es aber auch unverkennbar ein Bestreben, die Revision zu vermeiden, die Akte zu schließen. Das jetzige Urteil sieht ein bisschen danach aus. Rolf S. kriegt zwar eine Strafe, muss aber tatsächlich nicht ins Gefängnis. Seltsam finde ich allerdings, dass das Gericht nach dem Bericht von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist, zwei Menschenleben dann aber mit zwölf Monaten aufwiegt.

Ich will nicht polemisch sein, aber genau die Strafe hat sich neulich einer meiner Mandanten auch abgeholt. Sein Vergehen: Untreue mit einem Schaden von 23.000 Euro.