HÖHERE GEWALT

Im Bahnhof herumfliegende Leichen sind höhere Gewalt. Deshalb ist die Bahn von der Haftung befreit, wenn die Leiche einen anderen Fahrgast verletzt. Im vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall hatte sich ein Selbstmörder vor einen durchfahrenden Schnellzug geworfen. Sein Körper wurde herumgewirbelt und verletzte eine wartende Frau.

Da die Bahn jährlich mit 900 Suiziden konfrontiert ist, stellte sich die Frage, ob derartige Fälle wirklich so plötzlich und unerwartet kommen, dass man noch von höherer Gewalt sprechen kann. Das Urteil ist veröffentlicht in der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht 2005, Seite 41.

(Hinweis gefunden in Christian Säfkens Weblog)