JURISTISCHER ÄRGER

Das German American Law Journal berichtet über die Schließung des deutschen Weblogs Curious Creatures. Auf der Abschiedsseite macht der Autor das ständige Risiko dafür verantwortlich, in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt zu werden. Offenbar hat er wegen der Nennung eines Namens, der vorher schon bei Spiegel online zu lesen war, Ärger bekommen.

Das German American Law Journal zur Impressumspflicht:

The remote services statutes conflict substantially with the data protection mentality that prevails in many European countries, including Germany. Their obvious incompatibilities with the data protection statutes does not appear to have been resolved with high-level precedent. Along these lines of thinking, commenters in Germany note that bloggers may be able to afford their publishing activities only if they can also afford a strong legal department.

Selbst wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, zahlt diese nur in den seltensten Fällen. Gerade die Abwehr von Unterlassungsansprüchen ist meistens nicht gedeckt (mehr in diesem Aufsatz von Tobias H. Strömer). Das Kostenrisiko kann – je nach Streitwert – schnell in die Tausende gehen.

Aber vielleicht findet sich mal eine Versicherung, die das publizistische Risiko in ihre Policen integriert. Immerhin gibt es ja mittlerweile nicht nur viele Weblogs, sondern viele Deutsche haben auch eine private Homepage. Könnte also durchaus ein Markt sein…