WAS TELKOS ÄRGERT

Telefonkunden können bei zweifelhaften Rechnungen Zahlung verweigern, wenn der Anbieter keinen Prüfbericht vorlegt. heise online berichtet über verschiedene Gerichtsurteile, die sich auf § 16 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) stützen.

Danach kann der Kunde einen „technischen Prüfbericht“ verlangen, der sich auf seinen Einzelfall bezieht. So ein Bericht kostet den Anbieter Zeit und Geld. Deshalb stützen sich Telkos gern auf Zeugenaussagen oder allgemeine Gutachten, mit denen korrekte Abrechnung bestätigt wird. Das soll aber nach den zitierten Urteilen nicht ausreichen.

Wer sich also über eine Telefonrechnung beschwert, macht sicher nichts falsch, wenn er gleich mal einen technischen Prüfbericht verlangt.

(Danke an Andrea Altefrone für den Link)