Es ist begrüßenswert, dass die NRW-Justiz auch Abrechnungsformulare für Rechtsanwälte online stellt. Beim Formular HKR 121 (PDF), mit dem Pflichtverteidiger ihr Honorar liquidieren, ist freundlicherweise schon die Endsumme voreingetragen:
0,00 Euro.
Wo ist das Tipp Ex?
Natürlich können die Formulare ausgefüllt werden und rechnen dann auch noch selbstständig. Es sei denn, man hat seinen Acrobat Reader „verschlankt“…