Aus einem Schreiben des Amtsgerichts:
Die angeforderten Akten liegen an für 3 Wochen.
Dabei hatte die Richterin – übrigens mit schöner (schleim!) und leserlicher Handschrift – doch auf dem letzten Blatt der Akte verfügt:
Akte an obige RAe für 3 Tage.
Geht ja auch nicht anders. Es sei denn, sie hätte am 11. April die Verhandlung ganz ohne ihre Unterlagen leiten wollen.