BINDUNG FÜR MIETER

Wohnungsmieter können durch Kündigungsverzicht bis zu vier Jahren an den Vertrag gebunden werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden, berichtet das Handelsblatt.

Mit der Entscheidung dürfte sich ein wichtiges Ziel der Mietrechtsreform ins Gegenteil verkehren. Der Gesetzgeber hatte die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter extra auf drei Monate festgeschrieben. Nur die Fristen für Vermieter verlängern sich je nach Mietdauer.

Wenn davon vertraglich wieder abgewichen werden kann, wird es mit der vielgepriesenen Flexibilität auf Mieterseite kaum etwas werden.