BGH: ERSCHLICHENES VISUM NICHT STRAFBAR

Machen sich Ausländer strafbar, wenn sie mit falschen Angaben ein Visum erschleichen? Zu dieser Frage hat der Bundesgerichtshof heute ein Grundsatzurteil gefällt. Danach kommt es lediglich darauf an, ob das Visum korrekt von der deutschen Auslandsvertretung erteilt worden ist. Ist das der Fall, macht sich ein Ausländer nicht strafbar, auch wenn er die zuständige Botschaft über seinen Reisezweck getäuscht hat.

Die Karlsruher Richter erteilen damit der Auffassung eine Absage, wonach ein Ausländer auch dann “unerlaubt” eingereist sein kann, selbst wenn er er ein formal korrektes Visum besitzt. Eine Einreiseerlaubnis sei grundsätzlich wirksam, heißt es in dem Urteil, selbst wenn sie “rechtsmissbräuchlich” erlangt worden ist. Das Gericht stützt sich auf das Bestimmtheitsgebot. Es sei unzulässig, die Rechtmäßigkeit einer Einreise von “der zufälligen Nachweisbarkeit der Tatumstände im Einzelfall” abhängig zu machen.

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs. Aktenzeichen: 2 StR 457/04.