WIDERSPRÜCHLICH

Einen Schuldner musste ich erst mahnen, bevor er endlich seine Verbindlichkeit beglich. Die Kosten für das Mahnschreiben („Einleitung der Zwangsvollstreckung“) habe ich in Rechnung gestellt.

Jetzt schreibt er mir lang und breit, dass ich – Kurzfassung – einen an der Klatsche hätte. Denn seine Zahlung sei natürlich rechtzeitig erfolgt. „Deswegen betrachte ich Ihre Rechnung als gegenstandslos.“

Nun brüte ich schon Minuten dumpf über dem Kontenblatt und versuche, sein Schreiben mit den Zahlen in Einklang zu bringen. Aber auch meine Sekretärin kommt zu dem Ergebnis, dass die Rechnung mit bezahlt worden ist.