ALTE WERTE

Noch ein uraltes Sparbuch im Schrank, womöglich sogar eines geerbt? Dann könnte eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt Anlass sein, das Guthaben endlich mal aufzulösen.

Nach Auffassung des Gerichts ist laut beck-aktuell eine Bank auch noch mehr als 30 Jahre nach der letzten Kontobewegung verpflichtet, das ausgewiesene Guthaben und die Zinsen auszuzahlen. Das gelte selbst dann, wenn die Bank überhaupt keine Unterlagen mehr habe.

Ich habe in leiser Vorahnung gerade mal in meinen alten Papieren gewühlt. Immerhin knapp 60 Euro auf einem Postsparbuch. Letzte Kontobewegung: Sommer 1983. Ich glaube, das war diese Interrail-Tour…