IDEEN UND IHRE UMSETZUNG

So einfach ist das alles nicht:

Grundgesetz

Artikel 67

(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.
(2) Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen.

Artikel 68

(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.

Soweit ich mich an Staatsrecht erinnere, sollte die Selbstauflösung des Bundestages durch einfache Mehrheit gerade nicht möglich sein. Das ist eine Lehre aus der Weimarer Republik.

Faktisch muss Schröder sich also von den eigenen Leuten das Misstrauen aussprechen lassen. Dann stellt sich wohl für den Bundespräsidenten die Frage, ob das alles ernst gemeint ist.