DRUCKMITTEL

Wer sich über seine Kinder im Teenie-Alter heute schon geärgert hat oder sicher ist, dass er dies noch tun wird, wird sich über ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig freuen.

Die Richter stellen nämlich fest, dass sich Kinder gegebenfalls schon ab 15 Jahren eine (Teilzeit-)Arbeit suchen müssen. Tun sie dies nicht, können die Eltern den Unterhalt um das theoretische Einkommen kürzen.

Im entschiedenen Fall hatte ein 16-Jähriger nach der Hauptschule keine Berufsausbildung begonnen und auch eine Fortbildung abgelehnt.

(OLG Braunschweig, Beschluss vom 23. August 2004, 9 WF 157/04)