GEDANKE

Da kam mir noch der Gedanke, dass es doch eigentlich ganz gut ist, meine Handynummer unten auf das Notebook zu kleben. Es soll ja ehrliche Finder geben, und den riskanten Weg zum Fundbüro erspart es auch.

Dann fünf Minuten gebraucht, um die abenteuerliche Kombination (Alt-Shift-Code-Leertaste oder so ähnlich) für das „+“-Zeichen auf dem Laminiergerät zu finden. Kleines Triumphgefühl, es ohne Rückfrage bei der Sekretärin geschafft zu haben.

VERLUSTBÜROS

Die Stiftung Warentest hat Fundbüros auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. Das Ergebnis für Düsseldorf: niederschmetternd. Sogar von Unterschlagung ist die Rede, berichtet die NRZ.

VERFRÜHTE HÄME

Hinweis auf der 200 g – Dose „Ültje Erdnüsse geröstet und gesalzen“:

Dieses Produkt kann Spuren von Nüssen enthalten.

Wikipedia:

Die Frucht der Erdnuss ist botanisch eine Hülse, nicht eine Nuss im eigentlichen Sinne.

HOCHMUT

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Asylurteil:

Zunächst war auffällig, dass die Klägerin im Wesentlichen die Vorgänge, die sie bereits gegenüber dem Bundesamt erzählt hatte, in einem einheitlichen Vortrag auch dem Gericht übermittelt hat. Auf Grund der schnellen Art der Erzählung drängt sich für das Gericht der Eindruck auf, dass die Klägerin Gelerntes oder Erlerntes möglichst ohne Zwischenfragen weitergeben wollte.

Dies führt dazu, dass den Angaben der Klägerin nicht geglaubt werden kann. Denn es ist unwahrscheinlich, dass sich jemand mit dem Ausbildungs- bzw. Bildungsstand der Klägerin vor einem ausländischen Gericht ohne Stocken und Zögern äußert, wie es bei der Klägerin der Fall ist.

In den meisten anderen Urteilen liest man, dass der Kläger nicht in der Lage war, sein Schicksal flüssig, nachvollziehbar und ohne Widersprüche zu schildern. Hieraus wird dann ebenfalls geschlossen, dass der Betroffene nicht glaubwürdig ist.

Ich nenne das ein Armutszeugnis. Für die deutsche Justiz.

Zur Hochmütigkeit, mit der das Gericht über die Intelligenz und das Selbstbewusstsein anderer Menschen befindet , sage ich lieber gar nichts.

(Verwaltungsgericht Düsseldorf 3 K 715/05 A)

KLARER FALL

Heute Abend werde ich Journalisten, Pressesprechern und PR-Leuten aus der Welt der Weblogs berichten. Die Einladung zur Podiumsdiskussion ist hier veröffentlicht. Veranstalter ist die PR-Lounge in Köln.

130 Gäste haben schon zugesagt.

Rosa Hemd, klarer Fall.

BÖSE MUSIK

„Bei einer Klassenfahrt legte ein Schüler Musik des umstrittenen HipHop-Labels „Aggro Berlin“ auf. Die Texte der Rüpel-Rapper fand ein Lehrer sexistisch und rassistisch. Er zog die CD ein, der 14-Jährige erhielt einen Verweis – zu Unrecht, wie Berliner Richter entschieden.“

Spiegel online berichtet über die missglückte Disziplinarmaßnahme.

ZEUGE

Heute etwas verspätet im Büro. Ich bin Unfallzeuge. Ein Fahrlehrer hat beim Ausparken ein anderes Auto verkratzt.

Seine Schülerin guckte nicht sehr fröhlich.

FRISTLOS

Die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers soll auch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit möglich sein. So das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein laut diesem Bericht. Ein Supermarktmitarbeiter war schon freigestellt (Blockzeitmodell). Er hatte im Laden nicht nur eingekauft, sondern auch ein Päckchen Käse mitgehen lassen.

Ich halte das Urteil für falsch. Der freigestellte Arbeitnehmer war nämlich gar nicht als Angestellter in dem Laden, sondern als Kunde. Mit seinem Arbeitsverhältnis hatte der Diebstahl also nur insoweit zu tun, als er vielleicht Sicherheitslücken besser kannte als andere.

Selbst wenn das der Fall gewesen wäre, müsste auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet werden. Ein Hausverbot – wie bei jedem anderen Kunden auch – hätte ja wohl ebenso seinen Zweck erreicht.

(Link gefunden in der Handakte, außerdem ein Tipp von Mathias Schindler)

YPS

Allen, die derzeit die Rückkehr von Yps feiern, rate ich zu einem Blick in das Kinderzeitschriftenregal eines gut sortierten Kiosks. Es gibt derzeit schon mindestens 30 andere Zeitschriften mit Gimmicks.

Momentan übrigens empfehlenswert: Die Maus 08/05 mit lustigem Elektrokontakt-Spiel. Hält das Büro garantiert einen halben Vormittag von der Arbeit ab. Danach dürfen dann auch die Kinder wieder damit spielen.

WIE ZU ERWARTEN

Wie nicht anders zu erwarten …

… hat das Bundesverfassungsgericht heute festgestellt, dass für die präventive Telefonüberwachung sehr enge Grenzen gelten. Diese hält ein entsprechendes Gesetz aus Niedersachsen nicht ein und ist damit verfassungswidrig.

(Spiegel online, Pressemitteilung; danke an Axel Eble für den Hinweis)