ANGESCHWÄRZT

Jemand, der mit einer Alkoholfahne ein Auto zulassen will, riskiert seinen Führerschein. Das Verwaltungsgericht Trier (Pressemeldung vom 23. Juni 2005) bestätigte die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei einem Mann, der von einem städtischen Mitarbeiter denunziert gemeldet worden war. Wie Tests ergaben, konsumierte der Betreffende auch andere Drogen.

Das Besondere an dem Fall: Dem Mann konnte nicht nachgewiesen werden, dass er tatsächlich unter Drogeneinfluss Auto gefahren war.

(Danke an Andreas Gilbert für den Link)