ZÜGIGST

Wer Briefmarken noch im Postamt kauft, ist echt selbst schuld. Bei mir laufen immer die Antwortmails ein, wenn meine Sekretärin Porto in der eFiliale der Post ordert. Zwischen Bestellung und Versandnachricht lagen soeben stolze 17 Minuten.

Und morgen bringt der Paketbote die Sachen dann frei Haus.

IM FLUSS

Die Strafkammer eines Landgerichts zitiert in einem Beschluss zur Frage, ob eine Telefonüberwachung sowie die Beschlagnahme und Auswertung eines Mobiltelefons rechtmäßig waren, aus der 46. Auflage des Kommentars zur Strafprozessordnung von Meyer-Goßner.

Die 48. Auflage des Werkes ist schon einige Monate auf dem Markt. Ich würde ja sonst nichts sagen, aber gerade zu dem Thema ist die Rechtsprechung doch, wie Juristen gerne formulieren, deutlich „im Fluss“.

KULANZ IST UNFAIR

Die Concordia Rechtsschutzversicherung hat sich entschlossen, künftig nicht mehr kulant zu sein. Aus reiner Gerechtigkeit! Der RSV-Blog zitiert ein entsprechendes Schreiben:

Wir haben zu berücksichtigen, daß (…) immer wieder Wünsche nach freiwilligen Leistungen an uns herangetragen werden. Um nicht einzelne Versicherungsnehmer zu bevorzugen und andere zu benachteiligen, haben wir die grundsätzliche Entscheidung getroffen, daß wir es allein auf den Inhalt des Rechtsschutz-Versicherungsvertrages abstellen.

Super! Endlich mal eine Versicherung, die keine Gnade mehr kennt und nicht sinnlos Geld ausgibt, um nörgelnde Kunden ruhig zu stellen. Einer deutlichen Prämiensenkung dürfte bald nichts mehr im Wege stehen. Oder, Concordia?

NICHT ERSCHIENEN

Amtsgericht Mühlheim/Ruhr. 11.00 Uhr. Ich sitze vor Saal 110. Wer ist da? Das Gericht. Der Staatsanwalt. Alle Zeugen. Nur der Angeklagte nicht.

Zum Glück gibt es die Möglichkeit, in solchen Fällen einen Strafbefehl zu erlassen. Das Strafmaß liegt erstaunlicherweise deutlich unter dem, was ich für die Hauptverhandlung erwartet hatte.

Da wird sich ein Einspruch kaum lohnen…

ORDNUNGSRECHT, GRASWURZELVERSION

Im Vielfrontenkrieg unter Nachbarn werden auch gern die Ordnungsämter eingespannt. Ein bestimmter Herr, gegen den wir schon diverse einstweilige Verfügungen erwirken mussten, stellte über seine Anwältin gleich eine Sammelanzeige gegen sämtliche Hundehalter in der Gegend. Darin listete er akribisch angebliche Verstöße gegen die Leinenpflicht auf. Beweisfotos hat er natürlich auch geschossen – meist aus dem Gebüsch.

Wenn das Ordnungsamt, wie hier, seinen Job seeeeeeeehr ernst nimmt, hilft nur noch eine Verteidigungsschrift:

Sehr geehrter Herr M.,

der Vorwurf gegen meine Mandantin ist nicht begründet.

1. Vorfall 1. März 2005

Meine Mandantin führte ihren Hund am Rhein aus. Das Tier war ordnungsgemäß angeleint. Herr B. näherte sich meiner Mandantin auf wenige Meter, obwohl ihm dies durch die einstweilige Verfügung des Amtsgerichts, die Ihnen vorliegt, verboten war. Der Hund von Herrn B., ein Schäferhund-Labrador, lief frei herum. Herr B. beorderte sein Tier in Richtung meiner Mandantin und ihrem relativ kleinen Terrier.

Der Hund von Herrn B. näherte sich mit drohender Haltung. Meine Mandantin hatte Angst, dass der Hund ihren Hund bzw. sogar sie anfällt.

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KEIN RECHT AUF VERSTEHEN

Gisela Friedrichsen berichtet in Spiegel online darüber, wie im Hamburger Prozess um den Tod der kleinen Jessica die Berichterstatter drangsaliert werden:

Es ist auch darüber zu informieren, dass die Justizbehörden seit Jahren nicht in der Lage sind, in diesem Saal eine halbwegs ausreichende Mikrofonanlage zu installieren, ja, dass der Gedanke, ein paar Stühle mehr vor die Scheibe zu stellen, als undenkbar gilt. Für die Unterrichtung der Öffentlichkeit bedeutet dies, dass der Berichterstatter hinter der Scheibe entweder bei den Kollegen auf den Plätzen „in der ersten Klasse“ abzuschreiben gezwungen ist – oder dass er sich etwas zusammenreimt, was einigermaßen authentisch klingt. „Die Öffentlichkeit“, so der Vorsitzende Richter Gerhard Schaberg auf den Protest der akustisch ausgeschlossenen Zuhörer hin, „hat kein Recht darauf, alles zu verstehen und zu begreifen“.

KLEBEBAND

Eine Erzieherin, die Kindergartenkindern den Mund mit Klebeband zuklebt, um sie zur Ruhe zu bringen, darf fristlos gekündigt werden. Näheres zum Urteil des Arbeitsgerichts Halle bei Vertretbar.de.

UNTER KONTROLLE

Bußgeldbescheid aufgehoben. Kosten per Bescheid festgesetzt:

Dieser Betrag wird Ihnen in den nächsten Tagen von der Stadtkasse erstattet werden.

„In den nächsten Tagen“ – fallen darunter noch auch noch zweieinhalb Monate? Oder ist das Verhalten Ausdruck der Hoffnung, dass manche Anwälte ihre Buchhaltung nicht unter Kontrolle haben?

BEDINGT EMPFANGSBEREIT

E-Mail-Adresse im Briefkopf des Polizeipräsidiums Düsseldorf:

Vorname.Name@duesseldorf.polizei.nrw

Mit „.de“ am Ende kämen die Mails an den betreffenden Beamten sogar an.

ZWEI SCHRÄNKE

Angefangen haben wir 1995 mit zwei Aktenschränken. Im Laufe der Zeit wurden es dann sechs. Und obwohl alle erledigten Akten immer schnell ins Archiv wandern, ging gestern erstmals seit langem bei „H“ gar nichts mehr.

Meine Mitarbeiterin verwies außerdem auf die Aktenstapel in meinen Regalen. „Wenn Sie die mal komplett abarbeiten, sind wir sowieso am Ende.“

Da kann ich ihr zwar keine großen Hoffnungen machen. Aber zwei neue Schränke haben wir trotzdem sofort bestellt. Stellt sich nur die Frage: wohin damit? Freiraum gibt es im Sekretariat nicht mehr. Die einzige Möglichkeit wäre, das Regal für die diktierten Akten abzuschaffen. Die Diktate könnten vielleicht auf zwei oder drei Aktenschränken Platz finden. Klingt für mich aber nach programmiertem Durcheinander.

Eine andere Lösung wäre, je einen oder zwei Aktenschränke für Dauer- und Großmandate zu reservieren. Die könnten dann in den jeweiligen Büros Platz finden. Das wiederum hat den Nachteil, dass zusätzliche Plätze geschaffen werden, an denen sich eine Akte befinden kann.

Damit steigt allerdings das Risiko endloser Sucherei.

Am besten wäre es, wenn der Eigentümer mit seinem Wunschpreis für die Immobilie runter geht. Dann könnten wir die Wohnung über uns, die ohnehin demnächst frei wird, (teilweise) noch als Büro nutzen. Allerdings mache ich mir da nicht zu viele Hoffnungen, nachdem Kaufgespräche schon vor einiger Zeit kein Ergebnis brachten.

Eins kommt aber nicht in Frage. Umziehen. Dafür gefällt es uns hier zu gut.

HEUREKA

SPIEGEL: Was ist aus Ihrer Sicht das Hauptproblem?

Lafontaine: Die Löhne in Deutschland sind nicht zu hoch, sie sind zu niedrig.

BILLIGER BÜSSEN

Die wirtschaftliche Abwärtsbewegung spiegelt sich manchmal ganz unvermutet wider. Mir jedenfalls fällt auf, dass Geldstrafen immer billiger werden. Gerade bei Alltagsdelikten, in denen Staatsanwälte schon aus Zeitgründen kaum zum Einkommen ermitteln, geht es mit der routinemäßig angesetzten Höhe der Tagessätze stetig bergab.

Zur Erläuterung: Ein Tagessatz entspricht dem täglichen Nettoeinkommen; 30 Tagessätze sind also ein Monatsgehalt. Wer zu 40 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt wird, dessen Strafe beläuft sich bei 600,00 € Einkommen auf 800,00 €. Wer dagegen 4.500,00 € nach Hause bringt, den kostet das gleiche Delikt 6.000,00 €.

Üblich sind mittlerweile Tagessätze zwischen 15,00 und 20,00 €, bei Berufstätigen vielleicht mal vorsichtige 30,00 €. Das Einkommen wird, anders lässt es sich nicht sagen, immer häufiger sehr zurückhaltend geschätzt. Natürlich würde ein gewissenhafter Staatsanwalt das nie tun, um dem Beschuldigten die Lust am Einspruch zu nehmen. Vielmehr kann ich mir die Entwicklung nur so erklären, dass man sehr zuvorkommend Rücksicht auf die allgemeine Ebbe in den Haushaltskassen nimmt.

Das führt mitunter zu merkwürdigen Situationen. So hat eine Mandantin neulich 60 Tagessätze á 15,00 € wegen einer Verkehrsunfallflucht kassiert. Vielleicht liegt es an ihrem ausländisch klingenden Namen oder ihrer schwarzen Hautfarbe, dass die Staatsanwältin insgesamt 900,00 € für ausreichend hielt. Zum Glück ist ihr nicht aufgefallen, dass die Mandantin den Bums mit einem nagelneuen Maserati (selbst verdient) gebaut hat.

Jedenfalls macht es bei ihrem Einkommen keinen Sinn, gegen die Zahl der Tagessätze anzugehen. Selbst wenn wir, was durchaus möglich ist, am Ende mit 40 Tagessätzen nach Hause gehen, droht durch die fällige Erhöhung der Sätze ein finanzielles Debakel ohnegleichen.

Hätte man für den Sportwagen noch irgend eine Erklärung finden können, scheiterte die Sache ohnehin an entschiedener Unlust der Mandantin. Als ich ihr erklärte, dass sie sich für den Gerichtstermin auf jeden Fall brutal runterstylen muss, war das Thema Einspruch erledigt.

IM NACHGANG

Eben diktiert:

„… im Nachgang zu unserem Schreiben vom 26. August 2005 übersenden wir Ihnen …“

Wenn mir so was passiert, bin ich im Stress.

BLOSS KEINE WOLKEN

Haftprüfungstermine bieten in der Regel Gelegenheit, vorher mit dem Mandanten zu sprechen. Denn die Betroffenen werden meistens in aller Herrgottsfrühe von der Justizvollzugsanstalt, in der sie einsitzen, zum Gericht gefahren.

In Bochum scheint man auf „just-in-time“ umgestellt zu haben. Denn um 10.30 Uhr sitze ich jetzt hier, vor Saal C 248 (in den tieferen Etagen funktionieren weder Handy noch UMTS) und warte auf meinen Mandanten. Um elf Uhr sollte es eigentlich schon losgehen, doch im Hausgefängnis ist noch niemand eingetroffen, der den Namen meines Mandanten trägt.

Also Rücksprache mit der Geschäftsstelle. Die freundliche Dame fragt nach. Und ruft mich, das finde ich wirklich liebenswert, sogar auf dem Handy zurück. „Die fahren gerade los, kommen in ca. 10 Minuten an.“

Uh, das wird knapp. Wir haben schließlich noch einiges zu besprechen, zumal ich bislang keine Gelegenheit hatte, mit dem Betroffenen persönlich zu sprechen. Doch auch hier zeigt sich, dass man durchaus auf Flexibilität hoffen kann. Kurze Schilderung der Sachlage, und ich einige mich mit der Ermittlungsirichterin auf 11.15 Uhr. Sogar die Staatsanwältin, die uns zum Termin die Ehre geben will, will die Richterin persönlich benachrichtigen.

Fehlen eigentlich noch zwei Dinge: die Außervollzugsetzung des Haftbefehls und ein anschließender Espresso mit dem Mandanten. Hoffen wir also mal, dass in Bochum nicht noch kurzfristig Wolken aufziehen.

Los geht’s.

Update: Das Wetter blieb heiter.