NUR DURCHSCHNITT

Interessantes Urteil beim Medienanwalt Dr. Klaus Focus Rehbock. Ein Anwalt darf seine Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete nicht damit anpreisen, dass Allgemeinanwälte wegen der Informationsflut nur noch „durchschnittliches Wissen“ bieten.

Das Oberlandesgericht Jena sieht hierin eine wettbewerbswidrige Herabsetzung der nicht spezialisierten Kollegen.

(Link gefunden bei Streitsache)