GUTER RAT – HEUTE KOSTENLOS

Herzlich willkommen auf der selbsternannten Selbsthilfegruppe law blog. Hier (und auf den anderen juristischen Blogs) werden Sie – wenn auch in rechtmäßiger Weise – in die Irre geführt

Kein Problem, sind Sie mal Opfer dieser Seite, gehen Sie einfach zu einem richtig tollen Anwalt und verklagen Sie den verantwortlichen Blogger. Sie wissen nicht, wo Sie einen klasse Anwalt finden, der für Sie den Blogger verklagt? Natürlich auf der genialen Internetseite „Frag einen Anwalt“. Am besten nehmen Sie einen, der schon für 20 Euro zu haben ist.

Rät Ihr Blogger.

(Link gefunden bei DPMS INFO)

REDAKTION

Es werden ja nicht nur Redaktionen durchsucht:

Ich brauche den beschlagnahmten Computer schnell zurück, weil mein Mann sonst keine Videospiele machen kann.

Diese Begründung müssen wir allerdings auch noch etwas redigieren.

FEHLENDER HINWEIS

Arbeitgeber müssen keinen Schadensersatz leisten, wenn sie bei einer Kündigung den Arbeitnehmer nicht oder nicht richtig darauf hinweisen, dass dieser sich unverzüglich arbeitslos melden muss. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, berichtet beck-aktuell.

Zwar sei der Arbeitgeber zu dem Hinweis gesetzlich verpflichtet. Die Vorschrift solle aber nicht das Vermögen des Arbeitnehmers schützen, sondern die Abläufe zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Agentur für Arbeit verbessern.

HAMBURGER DAMEN

Lyssa blickt zurück auf ihr Jurastudium in Hamburg:

Die Studentinnen waren keine jungen Frauen, sondern junge Damen mit Businesskostümchen und Perlenkette, die nach der Vorlesung von ihren BWL-Studentenfreunden im Cabrio abgeholt und an die Elbe gekarrt wurden. Man spielte viel Tennis oder Squash und blieb am Wochenende unter sich auf Sylt oder in der mallorquinischen Finca irgendwelcher abwesenden Eltern. Vorlesungen besuchte man nur sehr sporadisch, wenn es sich irgendwie noch zwischen Power-Brunch und Golftraining unterbringen ließ, denn man würde sich später alles Examensrelevante sowieso noch vom Repetitor erläutern lassen.

Kann nicht mitreden. Habe in Bochum studiert.

PRIVATE BLOGS: IMPRESSUMSPFLICHT ?

Von Diplom-Jurist Sascha Kremer

Auch private Weblogs sind in der Regel darauf angelegt, über Wochen oder Monate hinweg regelmäßig mit neuen Beiträgen gefüllt zu werden, die potentiell an alle Internetnutzer gerichtet sind und dabei mal den Aspekt persönlicher Kommunikation, mal die redaktionelle Gestaltung in den Vordergrund stellen. Damit handelt es sich bei Weblogs entweder um Teledienste iSd § 2 Teledienstegesetz (TDG) oder aber um Mediendienste iSd § 2 Mediendienste-Staatsvertrag (MdStV).

Größere Bedeutung kommt dieser Unterscheidung zwischen Teledienst und Mediendienst im Hinblick auf die Impressumspflicht allenfalls dann zu, wenn es sich im Einzelfall bei einem privaten Weblog nicht um ein „geschäftsmäßig“ betriebenes Angebot handelt. Denn dann wären gemäß § 10 Abs. 1 MdStV zumindest Name und Anschrift des Diensteanbieters (= Betreiber des Weblogs) im Impressum zu nennen, während nach § 6 TDG überhaupt keine Impressumspflicht bestünde.

Nach der überwiegenden Ansicht ist der Begriff der Geschäftsmäßigkeit allerdings sehr großzügig auszulegen und erfasst alle Angebote, die mit einer gewissen Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit betrieben werden, ohne dass es etwa auf gewerbliches Handeln oder Handeln zum Zwecke der Einnahmenerzielung ankäme. Wird demnach ein privates Weblog über Wochen und Monate hinweg betrieben, ist hiernach ein nachhaltiges und dauerhaftes Handeln gegeben, sodass die weitaus meisten privaten Weblogs geschäftsmäßig betrieben werden und damit – ungeachtet der Einordnung als Tele- oder Mediendienst – in jedem Fall unter die Impressumspflicht fallen, die gemäß § 10 Abs. 2 MdStV bzw. § 6 TDG für alle geschäftsmäßigen Dienste gilt.

Das Impressum muss demnach auch bei privaten Weblogs mindestens die folgenden Angaben enthalten:

Weiterlesen

ABSCHRECKUNG

Ich frage mich, was in größeren Anwaltskanzleien los ist.

Die schicken ein harmloses Anwaltsschreiben natürlich nicht nur vorab per Fax. Nein, dem Postexemplar ist auch noch ein Empfangsbekenntnis beigefügt (selbstverständlich unfrankiert) mit der Aufforderung, dieses Empfangsbekenntnis unverzüglich zurückzusenden. Klar, dass auf dem Schreiben in großen Lettern „Zustellung von Anwalt zu Anwalt“ prangt.

Aber wozu? Das Schreiben enthält keine Kündigungen oder sonstigen wichtigen Erklärungen. Sondern nur ein paar Ausführungen zu einem Sachverhalt. Ich hätte also gar nichts davon, wenn ich behauptete, den Brief nicht erhalten zu haben.

Womöglich handelt es sich um eine Art Abschreckungsstrategie: Wer sich mit uns anlegt, wird totbürokratisiert. Ich überlege als Gegenmittel, ob ich meine Antwort persönlich abgebe. Selbstverständlich werde ich nur gehen, wenn ich an Ort und Stelle ein Empfangsbekenntnis erhalte, das ein Anwalt nach Vorlage seines Anwaltsausweises unter meinen Augen ausfüllt, weil ich ja nur dann sicher sein kann, dass die Unterschrift echt ist.

Wäre einen Versuch wert. Es sind nur 100 Meter.

SPAM – EINE FRAGE VON SEKUNDEN

Das Amtsgericht Dresden hält unverlangte E-Mail-Werbung unter bestimmten Umständen für zulässig. Da der Aufwand für das Löschen der Mail nur ca. zehn Sekunden betrage, überwiege das Interesse des Versenders an einem schnellen und günstigen Werbeweg. Das Amtsgericht lehnte deshalb eine einstweilige Verfügung ab. Auch, weil der Absender die Empfänger nach Protesten freiwillig aus dem Verteiler gelöscht hat.

Das 10-Sekunden-Argument kann wirklich nur von jemandem kommen, der sein Geld vom Steuerzahler erhält und sich um die Kostenseite seines Ladens nicht zu kümmern braucht.

Mehr zu dieser – merkwürdigen – Entscheidung bei heise online.

(Danke an Andrea Altefrone, Thomas Wallner, Andre Seidelt, Matthias Lorz, Thorsten Fogelberg, Thomas Bliesener und Martin Pilo für den Link)

GESTÖRTE SCHLÜSSEL

Schon mit einfachen Störsendern können die Funkschlüssel von Autos außer Gefecht gesetzt werden. Wer beim Weggehen nicht kontrolliert, ob das Fahrzeug geschlossen ist, lädt Diebe zur Selbstbedienung ein. Nach einem Bericht der WZ könnte so ein Schmuckhändler auf der Königsallee um eine Million Euro ärmer geworden sein.

Vielleicht sollte ich das olle Blinksignal doch wieder aktivieren.

NUR ICH

„Du bist Deutschland“

Dazu fällt mir nur der Sticker ein, den ich mir für mein erstes Auto, einen roten R 4, aus zwei DRK-Aufklebern „Ich bin Blutspender – Sie auch?“ gebastelt hatte:

„Ich bin ich – Sie auch“

TEURER TRANSFER

Wir müssen doch nicht mit unserer Bank streiten. Die Gebühren für eine Auslandsüberweisung, die 751,51 € kosten sollte, werden halbiert.

Das halte ich zwar immer noch für unglaublich viel Geld. Aber wir sind so verblieben, dass wir künftig vor einer größeren Überweisung über die Gebühren sprechen. Bin gespannt, wie groß der Verhandlungsspielraum nach unten ist.

POSTADRESSE

Mein Mandant Florian Holzhauer hat ein wenig Stress mit einer Firma namens Alturo. Hier die Geschichte. Nicht nur, dass Alturo Probleme mit dem Empfang von Faxen hat. Auch mit der firmeninternen Kommunikation scheint es zu hapern. So antwortet kuendigungsbearbeitung@alturo.de auf meine Mail:

Sehr geehrter Herr Vetter,

bitte wenden Sie Sich diesbezüglich an unsere Rechtsabteilung, diese erreichen Sie über unsere Postadresse:

Alturo GmbH
Rechtsabteilung
Prager Ring 4-12
66482 Zweibrücken

Liebe Kündigungsbearbeitung, spendieren Sie Ihrer Rechtsabteilung einen E-Mail-Account. Oder tragen Sie die Ausdrucke selbst über den Flur bzw. in den Keller, wo auch immer Sie Ihre Juristen halten.

Have a nice day.

NUR NICHT ÄRGERN

Strafsache. Berufungsverhandlung. Ich werfe bei der Stellungnahme zum Ziel der Berufung die Frage auf, ob man nicht über eine Einstellung nachdenken könnte. O-Ton Staatsanwalt:

„Der Amtsrichter S., der ist doch ein erfahrener Mann. Schauen Sie mal, wie viel Arbeit er sich mit dem Urteil gemacht hat. Der macht schon seit Jahrzehnten hervorragende Arbeit. Wenn wir das Verfahren jetzt einstellen, ärgert er sich doch.“

Mit diesem Maßstab könnte man die Strafprozessordnung auch außer Kraft setzen. Trotz dieses etwas schnippischen Einwandes von mir klappte es dann doch noch mit der Einstellung. Wenn auch erst nach zweistündigem Zeugenbarbecue.

AKTIV

In einem Verfahren, in dem ich den Nebenkläger vertrete und ein Schmerzensgeld eingeklagt habe, kommt der Verteidiger auf mich zu. Rechtsanwalt W. fragt nach, ob wir mit einer Einstellung des Verfahrens einverstanden wären, wenn der Beschuldigte das geforderte Schmerzensgeld als Auflage zahlt. Und auch die Kosten der Nebenklage übernimmt. Die Richterin stehe der Idee aufgeschlossen gegenüber, das hat er wohl schon geklärt.

Aktive Strafverteidigung außerhalb des Gerichtssaals. Aber hallo. Hatte hier nicht neulich jemand behauptet, so was gebe es gar nicht?