TABELLEN

Der ehemalige Anwalt einer Mandantin möchte unbedingt eine Beratung zur Höhe des Trennungsunterhalts bezahlt erhalten. Sein Beratungsschreiben hatte im Wesentlichen folgenden Inhalt:

Bedauerlicherweise können wir nicht ermitteln, wie hoch das Nettoeinkommen Ihres Mannes ist ausgehend von einem Bruttoeinkommen von 91.743,45 € und unter Berücksichtigung der Steuerklasse I. Die uns zur Verfügung stehenden Lohnsteuer- und Sozialabgabentabellen enden bei einem Jahreseinkommen von 60.000,00 € brutto.

Der Rest waren – naturgemäß – eher hypothetische Erwägungen.