NUR NICHT ÄRGERN

Strafsache. Berufungsverhandlung. Ich werfe bei der Stellungnahme zum Ziel der Berufung die Frage auf, ob man nicht über eine Einstellung nachdenken könnte. O-Ton Staatsanwalt:

„Der Amtsrichter S., der ist doch ein erfahrener Mann. Schauen Sie mal, wie viel Arbeit er sich mit dem Urteil gemacht hat. Der macht schon seit Jahrzehnten hervorragende Arbeit. Wenn wir das Verfahren jetzt einstellen, ärgert er sich doch.“

Mit diesem Maßstab könnte man die Strafprozessordnung auch außer Kraft setzen. Trotz dieses etwas schnippischen Einwandes von mir klappte es dann doch noch mit der Einstellung. Wenn auch erst nach zweistündigem Zeugenbarbecue.