ANWALT VERWARNT

Das Amtsgericht Braunschweig hat einen Strafverteidiger verwarnt – wegen übler Nachrede und Beleidigung von Polizeibeamten. Die Braunschweiger Zeitung berichtet.

Der Kollege Franke aus Berlin findet deutliche Worte zu dem Urteil. Interessant ist sein Hinweis, dass Staatsanwälte ja auch dauernd unpassenden Zeugen vorwerfen, die Unwahrheit zu sagen. Bislang sei nicht bekannt, dass ein Staatsanwalt wegen übler Nachrede oder Beleidigung verurteilt worden ist, falls sich seine Einschätzung in der Anklageschrift als unzutreffend erweist.

Dazu früher im law blog: Nachträgliche Vermerke