KENNTNISSE – ODER ERFAHRUNGEN?

7.000 Bewerbungen. Und noch immer kein Job. Die Hamburger Morgenpost berichtet über einen 36-jährigen Anwalt, der bisher nur Absagen erhalten hat.

Da stellt sich die Frage, ob es heute noch reicht, „die im Studium erworbenen Kenntnisse“ an den Arbeitgeber bringen zu wollen. Für mich sind diese Kenntnisse kein hartes Kriterium für eine Einstellung. Die wichtigste Frage ist sogar ganz von Noten unabhängig. Sie lautet: Hat der Bewerber das Zeug zur praktischen Arbeit?

Ich bevorzuge Juristen, die schon im Studium, spätestens aber als Referendare in Anwaltskanzleien gearbeitet haben. Ich rede nicht von den üblichen Praktika und Pflichtstationen. Sondern von Leuten, die im Nebenjob beim Anwalt gearbeitet haben – während ihre Referendarskollegen Kaffee tranken und darüber stöhnten, dass sie ja so viele Akten für ihre Ausbilder bearbeiten müssen.

Letztlich zeigt nämlich das Engagement spätestens im Referendariat, mit wem man es zu tun hat. Mit jemandem, dessen Berufsziel Anwalt ist. Oder mit einem letztlich durch Einstellungshürden verhinderten Staatsdiener oder Wirtschaftskapitän, also einem Verlegenheitsadvokaten.

In Großkanzleien mag es anders aussehen. Aber in kleineren Einheiten kommt es auch wegen der Kosten darauf an, dass der Einsteiger möglichst schnell Betriebstemperatur erreicht. Diese Aussicht besteht nun mal eher bei Leuten, die mit den Abläufen und den Anforderungen in einem Anwaltsbüro schon vertraut sind.

(Link gefunden bei der Jurastudentin)