ZWEI JAHRE

Jetzt hat sich ein Mandant doch noch entschlossen, den gegen ihn bestehenden Haftbefehl nicht länger zu ignorieren. Er will sich stellen und nimmt es in Kauf, dass er bis zur Hauptverhandlung in Haft sitzen muss.

Immerhin bleibt ihm die Chance, den Verhandlungssaal als freier Mann zu verlassen. Erfreulicherweise hatte das Gericht nämlich im ersten Verhandlungstermin signalisiert, dass es meiner rechtlichen Bewertung des Delikts zustimmt und deshalb – wenn auch mit Bauchschmerzen – eine Haftstrafe von zwei Jahren möglich ist. Die könnte dann zur Bewährung ausgesetzt werden.

Dummerweise hatte sich der Betroffene vor der Hauptverhandlung abgesetzt. Auch für mich war er nicht erreichbar. Ich konnte ihm die gute Nachricht also leider nicht überbringen. Dass das Gericht nach monatelanger „Flucht“ den Haftbefehl noch einmal aufhebt, halte ich für eher unwahrscheinlich.

Aber einen Versuch ist es wert.