100 DATEIEN: EINSTELLUNG

Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe macht unter dem Eindruck von Massenanzeigen Empfehlungen für die Behandlung von Straftätern im Bereich Filesharing. Heise online berichtet über ein Schreiben, das folgende Regelungen vorsieht:

– bis 100 Dateien: sofortige Einstellung;
– 100 bis 500 Dateien: Beschuldigtenvernehmung (dann wahrscheinlich Einstellung gegen Auflage);
– mehr als 500 Dateien: Ermittlungen, auch Durchsuchungen können verhältnismäßig sein.

In jedem Fall soll aber der Anschlussinhaber ermittelt werden, der zur angegebenen IP-Adresse gehört. So könnten die Rechteinhaber also nach wie vor über Akteneinsicht erfahren, wer die vermeintlichen Übeltäter sind und anschließend Schadensersatzansprüche geltend machen.