ADAC: MÄRCHENSTUNDE

Die ADAC motorwelt informiert in der Januarausgabe 2006 Millionen Leser falsch. Im Artikel „Top, der Handel gilt“ heißt es:

Aus Kaufverträgen im Internet, per Teleshopping oder Katalog kann der Verbraucher innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware bzw. nach Belehrung über sein Widerrufs- und Rückgaberecht aussteigen. Achtung: Das gilt grundsätzlich nicht für Waren, die im Internet z.B. bei ebay ersteigert werden. Da heißt es: Gekauft wie geklickt!

Der Bundesgerichtshof hat dummerweise – oder zum Glück – schon vor über einem Jahr entschieden, dass auch bei Online-Auktionen normale Kaufverträge zustande kommen. Es gelten demnach auch die gleichen Widerrufsrechte, und zwar ohne Einschränkung. Wer also bei einem Unternehmer kauft, kann sich die Sache auf jeden Fall zwei Wochen überlegen.