ZWEI WOHNSITZE

Was es nicht alles gibt. Beamte zum Beispiel haben oft zwei Wohnsitze. Vielleicht, ohne es zu wissen.

Neben dem normalen Wohnsitz haben sie auch einen „dienstlichen Wohnsitz“. Der dienstliche Wohnsitz befindet sich laut § 15 Bundesbesoldungsgesetz grundsätzlich dort, wo die Behörde oder ständige Dienststelle sitzt.

Natürlich hat es einen Grund, dass Beamte an einem Ort einen Wohnsitz ohne Wohnung haben können. Dann fallen nämlich keine Reisekosten, Abwesenheitsgelder etc. an.

Ansonsten ist es ein schönes Beispiel dafür, wie gerne sich der deutsche Gesetzgeber über Begriffe und Definitionen seine eigene Realität zimmert.