HIN UND WIEDER

Den Anwälten meines zahlungsunwilligen Prozessgegners hatte ich mitgeteilt, dass mein Auftraggeber trotz der salbungsvollen Worte mit einer Stundung der Kosten nicht einverstanden ist. Ich kann das gut nachvollziehen. Immerhin wurde mein Mandant – noch dazu ohne große Substanz – verklagt. Und nach alle dem Ärger soll er dann auch noch Bank spielen?

Der Gegner reagiert in gewohnter Weise auf die Zahlungsaufforderung:

Sehr verehrter Herr Vetter,

es tut mir Leid, ich konnte ja nicht ahnen, dass Sie so klamm sind. Deshalb habe ich heute unverzüglich Ihr Honorar angewiesen.

In der Retrospektive wäre ich bestimmt gut damit gefahren, wenn ich Sie im besagten Streitfall gleich auf meiner Seite gehabt hätte. Denn Gutmütigkeit (oder hier sogar Gutgläubigkeit), so wie ich sie Ihrem Mandanten entgegengebracht hatte, wird leider kaum belohnt (wozu es mittlerweile eine große US-amerikanische Studie gibt).

Doch hin und wieder soll ja die Gerechtigkeit siegen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. …

Fehlt nur noch der Zahlungseingang.