ELEGANT

Wenn die Zeugenvernehmung schlecht für die Anklage läuft, sucht das Gericht gerne eine Exitstrategie. Den Freispruch meiden heißt die Staatskasse schonen. Die müsste sonst die Anwaltskosten tragen.

Heute erlebte ich mal wieder eine elegante Lösung. Staatsanwalt und Gericht war gegenwärtig, dass gegen meinen Mandanten noch eine andere Sache läuft. Als sich die aktuelle Anklage – den wackeligen Belastungszeugen sei Dank – als kaum haltbar erwies, stand sofort eine Einstellung nach § 154 Strafprozessordnung im Raum. Kurz gesagt, wird das aktuelle Verfahren ad acta gelegt, weil es gegenüber der anderen Angelegenheit nicht ins Gewicht fällt.

Die Einstellung auf diesem Wege funktionert sogar, wenn der Angeklagte ausdrücklich widerspricht. Den Protest haben wir uns dann auch gespart. Meinem Mandanten fiel es schwerer als mir.