PRIVATVERKAUF ?

Wer regelmäßig bei ebay verkauft, muss im Zweifel beweisen, dass er kein gewerbsmäßiger Händler ist. heise online berichtet über ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.

Wer als Unternehmer eingestuft ist, muss seinen Kunden Widerrufsrechte einräumen.

(Danke an Andrea Altefrone für den Link)