ROHTENBURG

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Kannibalenfilm „Rohtenburg“ gestoppt. Der Starttermin am 9. März 2006 ist damit fraglich. Nach Ansicht des Richters wiegt das Persönlichkeitsrecht des „echten“ Kannibalen Armin Meiwes schwerer als die Meinungs- und Kunstfreiheit.

Mich irritiert, dass das Gericht nach dem Bericht auf 88 Übereinstimmungen mit Meiwes Leben abstellt. Würde sich eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts nicht erst dann ergeben, wenn die Übereinstimmungen zu einer falschen oder verzerrenden Darstellung des Betroffenen führen?

Wenn die Fakten zutreffen und Meiwes deshalb nicht herabwürdigen oder in einem völlig falschen Licht dastehen lassen, schildert der Film lediglich die Wahrheit. Diese war aber schon Thema in der Berichterstattungsorgie nach der Tat, und sie ist Gegenstand der Gerichtsverfahren. Wieso sich Meiwes dann einer künstlerischen Aufbereitung seiner Tat nicht stellen müssen sollte, verstehe ich nicht.

(Spiegel online)