EBAY: WER IST DER KÄUFER ?

ebay-Verkäufer dürfen sich nicht einfach darauf verlassen, dass der erfolgreiche Bieter tatsächlich ihr Vertragspartner ist. heise online berichtet über ein weiteres Urteil, das dem Verkäufer die Beweislast dafür auferlegt, mit wem er den Vertrag geschlossen hat. Die Person, auf welche der Nickname registriert ist, muss dies nach Auffassung der Richter nicht zwangsläufig sein. Sie sehen zu viele Manipulationsmöglichkeiten.