DOPPELT KASSIEREN

Herr S. hat gebürgt. Der Hauptschuldner ist ausgefallen. Jetzt kommt der Gläubiger und will Geld von Herrn S. Die Schreiben sind harsch, die Fristen kurz. Allerdings erwähnt der Gläubiger nicht, dass er sein Geld längst erhalten hat. Vom Mitbürgen N. Deshalb hat der Gläubiger gar keine Ansprüche mehr gegen Herrn S.

Doppelt kassieren wäre sicher ganz nett. Es gibt bestimmt genug faule Kredite zu stopfen. Aber trotzdem ist so etwas kein guter Stil, schon gar nicht für ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut.