BLOSSE GEFÄLLIGKEIT

„Das Entsetzen über die Tat“, so Richter Bender, „darf nicht blind machen. Für bloße Gefälligkeitsurteile ist in einem Rechtsstaat kein Raum.“

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen Raubmord-Prozess, in dem zunächst alles klar schien. Sogar das Gericht war ziemlich sicher, dass der angeklagte Bäckermeister auch der Täter ist. Nach und nach bröckelte die Indizienkette, am Ende stand ein Freispurch.

Der Staatsanwalt allerdings spricht von einem krassen Fehlurteil.