LEGAL ILLEGAL

Ein Mandant hielt sich illegal in Deutschland auf. Er wurde erwischt und ausgewiesen; das Amtsgericht erließ einen Sicherungshaftbefehl. Das war am 29. Oktober 2005. Ich habe schon damals darauf hingewiesen, dass für die Abschiebehaft auch eine begründete Aussicht bestehen muss, dass der Ausländer tatsächlich in sein Heimatland oder einen Drittstaat abgeschoben werden kann.

In diesem Fall war aufgrund früherer Erfahrungen klar, dass das betreffende Land nicht wild darauf ist, „Auswanderer“ wieder aufzunehmen. Denn häufig handelt es sich um Leute, die dem Regime kritisch gegenüberstehen. Oder von denen man meint, dass sie dies tun. Vielleicht will man auch einfach nicht, dass Reisende zu Hause erzählen, wie es sich in Europa lebt, mit Wohlstand, Meinungsfreiheit und ohne Militärposten an jeder Kreuzung.

Die Ausländerbehörde blendete den Haftrichter mit vorgreiflichen Erfolgsmeldungen. Bei einer Vorführung in der Botschaft soll der zuständige Beamte sogar zugesagt haben, dass der Betroffene Reisepapiere erhält. Aufgrund dieser Angaben wurde die Haft dann noch einmal drei Monate verlängert.

Jetzt, fünf Tage vor dem gesetzlichen Höchsttermin von sechs Monaten Haft, schreibt die Ausländerbehörde:

… ich erhielt heute … die Information, dass ein Passersatz für Ihren Mandanten zurzeit nicht ausgestellt werden kann. Ich habe heute die Entlassung von Herrn E. veranlasst …

Ab sofort ist der Mann legal illegal. Die Kosten für sechs Monate Haft bezahlt der Staat.