WIEDERVORLAGE

Wir haben wegen Mietrückständen das Gehalt eines Schuldners gepfändet. Der Arbeitgeber gibt folgende Auskunft:

Es besteht Unterhaltspflicht für fünf Personen. Das monatliche Nettoeinkommen beträgt ca. 1.800 €. Es liegen zwei Unterhaltspfändungen in Höhe von 27.500 € vor. Es liegen weiter zwei vorrangige Pfändungen in Höhe von 4.200 € vor.

Da dürfte auf Dauer nichts zu holen sein. Bei fünf Unterhaltspflichtigen ist ein Gehalt bis 2.189,99 € unpfändbar. Bis zu einem Einkommen von 2.199 € gibt es dann eine Auszahlung. 79 Cent pro Monat.

Wiedervorlage: Juni 2007.