DER CHEF BESTIMMT

Schreiben eines Arbeitgebers:

Hiermit ändern/ergänzen wir Ihren Arbeitsvertrag zum 01.04.2006 wie folgt:

Das Monats-Bruttogehalt beträgt ab dem 01.04.2006 2.376,00 € entsprechend der Entgeltgruppe 6. Die wöchentliche Arbeitszeit wird auf 40 Stunden ohne Berücksichtigung von Pausen festgelegt.

Das Gehalt bleibt unverändert. Aber die Arbeitszeit steigt um 2,5 Stunden. Wie mein Mandant berichtet, glaubt sein Chef fest daran, dass er so etwas einseitig verfügen kann. Das habe ihm auch der Hausanwalt bestätigt.

Was tut man nicht alles für Geld.