SOLDATEN-SMS

– „Wollen wir ins Kino gehen?“
– „Bist Du allein?“
– „Wir könnten uns mal treffen.“
– „Wollen wir essen gehen?“
– „Wollen wir zusammen mal Sport machen?“
– „Wollen wir zusammen mal laufen gehen?“
– „Du hast einen Supi-Körper.“
– „Schläfst Du schon?“
– „Träum was Süßes, kleine Maus.“
– „Warum gehst Du immer so früh zu Bett?“
– „Du kannst ja mal bei mir vorbeischauen, wenn es Dir langweilig ist.“
– „Ich kann gut massieren, kann es Dir ja mal zeigen, kleine Maus.“
– „Es gibt gute Tricks gegen Verspannungen, kann es Dir ja zeigen.“
– „Wollen wir ficken?“
– „Wähle 1 für blasen, 2 für ficken, 3 für Arschfick, 4 für mich und das ganze Paket.“

Diese (und andere SMS) schickte ein Zugführer der Bundeswehr an eine Soldatin. Das Truppendienstgericht verhängte eine Beförderungssperre von zweieinhalb Jahren. Mit seiner Berufung zum Bundesverwaltungsgericht blieb der Soldat erfolglos.

Das Bundesverwaltungsgericht fand die Maßnahme sogar für zu milde. Die Richter hätten den Soldaten lieber degradiert; das war aber aus prozessualen Gründen (Verschlechterungsverbot) nicht möglich.

Zum Urteil.

(Link gefunden in der Handakte)