Alsbald, aber doch zu spät

Eine Drogengeschichte. Ereignet haben sollen sich die Taten in den Jahren 1998 und 1999.

Die Anklageschrift stammt aus dem August 2001. Im Dezember 2001 habe ich beantragt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Ein schöner Packen Papier.

Vielleicht hat jetzt sogar mal jemand einen Blick darauf geworfen. Jedenfalls schreibt das Gericht im Juli 2006:

Hier ist beabsichtigt, nunmehr alsbald über die Eröffnung des Verfahrens zu entscheiden.

Ehrenhaft, aber womöglich etwas spät. Wenn mich nicht alles täuscht, habe ich neulich über drei Ecken gehört, dass der Angeschuldigte nicht mehr unter uns weilt.