Keine Schufadrohung nach Widerruf

Macht ein Mobilfunkkunde von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, darf ihm die Telefonfirma nicht mit einem Schufaeintrag drohen. Genau das war einem Rechtsanwalt passiert. Obwohl er den Vertrag ordnungsgemäß widerrufen hatte, wertete der Anbieter sein Schreiben als unrechtmäßige Kündigung und wollte den Vorgang der Schufa melden.

Das Amtsgericht Mainz hat nun auf Antrag des Kunden eine einstweilige Verfügung gegen die Telefonfirma erlassen, berichtet heise online.

(Danke an Erik Schmidt und Mattias Schlenker für den Link)