Etwas ferngelegen

Wenn jemand vor dem Zivilgericht klagt, muss er die gesamen Gerichtskosten vorstrecken. Sonst wird seine Klage gar nicht bearbeitet. Bei einem Streitwert von 1.000 € reden wir über 165 €. Bei 10.000 € werden schon 588 € Gebühren fällig. Und für einen Prozess um eine Million Euro muss der Kläger mit 13.368 € in Vorleistung treten.

Im Verwaltungsgerichtsverfahren gibt es keine Vorschusspflicht. Das führt dann dazu, dass ich für meine Mandantin eine Rechnung über 370 € erhalte mit der Bitte, diese an die Auftraggeberin weiterzuleiten. Das tue ich natürlich gerne. Auch wenn sie etwas ferngelegen wohnt, nämlich im Bezirk Edo State, Nigeria.

Nachdem man ihr per Urteil ein Einreisevisum versagt hat, wird sie wohl – natürlich gegen meinen ausdrücklichen Rat – eher wenig geneigt sein, die Gebühren an die deutsche Justiz zu überweisen. Noch dazu, wo die Summe ungefähr der Hälfte des nigerianischen Sozialprodukts pro Kopf und Jahr entspricht.