Nichts bekommen

„Ich habe nur einmal was von Ihnen bekommen.“

Das klang durchaus vorwurfsvoll. Immerhin hatten wir erfolgreich das Gehalt des Gegners gepfändet. Da sollte der Auftraggeber auch sein Geld erhalten. Ich schaute also ins Kontenblatt und listete die Zahlungen auf:

7. Juli 2005
11. Oktober 2005
26. Januar 2006

Wie sich herausstellte, waren die zwei letzten Zahlungen beim Empfänger „einfach untergegangen“. Damit war für mich die Befürchtung vom Tisch, wir hätten was verschusselt. So was kann immer passieren. Aber möglichst nicht bei Geld, das einem nicht gehört.

Gegen die Enttäuschung meines Gesprächspartners, dass von uns kurz vor Weihnachten mit keinem weiteren Geldsegen zu rechnen ist, hatte ich leider kein Rezept.