Olympia-Funktionäre und „kleine Fische“

Der Deutsche Olympische Sportbund nimmt Stellung zur Abmahnung, die er dem Saftblog geschickt hat. In Kommentar Nr. 64 zu diesem Beitrag schreibt Pressesprecher Michael Schirp unter anderem:

Lieber Saftblog, liebe blogosphäre,

wenn einer eine Marke hat, dann kann er was erleben. Da gibt’s Trittbrettfahrer – die gibt’s gar nicht. Wir meinen nicht die Schule, die Sommerspiele ausrichtet. Oder den Gastwirt, der den Olympiaspieß grillt. Vielleicht auch nicht den guten Walther-Saft – aber leider konnten unsere Anwälte das noch nicht beurteilen. Weil sich das Unternehmen noch nicht beim Absender gemeldet hat. Schade, denn sonst hätten sie erfahren, dass es in der Vergangenheit viele Fälle gab, bei denen die Abmahnkosten deutlich gesenkt wurden, weil sich herausgestellt hat, dass es sich um einen “kleinen Fisch” handelte. …

Aber zurück zum Schutz von Markenrechten: Wir schützen unsere Markenrechte gegen Unternehmen – bis hin zu Weltkonzernen – die genau wissen, was sie tun, wenn sie im Windschatten eines Symbols wie den Ringen segeln.

Nun noch etwas zum Thema blog. Wenn ich in einer Zeitung, im TV oder im Internet eine Marke verwende, die mir nicht gehört und abgemahnt werde, dies zu unterlassen, werde ich dies tun. Und sicher nicht sagen, ich stelle die Zeitung ein, ich schließe den Sender, ich nehme ich den blog vom Netz? Schon gar nicht, wenn es sich wie in diesem Fall nicht um ein Presseorgan, sondern um das zentrale Werbe- und Marketing-Tool eines Unternehmens handelt.

Interessant, dass der DOSB Anwälte hat, die einen Sachverhalt erst beurteilen können, nachdem sie die Abmahnung rausgehauen haben und der Gegner bei ihnen zu Kreuze gekrochen ist.

Nun ja, auch anonsten geht das Statement am Kern der Sache vorbei. Vom Abdruck der olympischen Ringe mal abgesehen, worin liegen sie denn, die schrecklichen Verstöße? Der Autor im Saftblog hat sich in meinungs- und auch faktenorientierten Beiträgen ein wenig mit dem olympischen Sprach(fehl)gebrauch auseinandergesetzt. Und sportliche Leistungen sowie den Geist während der Olympischen Spiele als Beispiel für eine vorbildliche Lebenseinstellung dargestellt.

Nach nochmaliger Lektüre des Olympiaschutzgesetzes und einiger bereits ergangener Urteile zu dem Thema meine ich, dass der Walther-Fall an sich eine gute Gelegenheit wäre, dieses skandalöse und wohl auch verfassungswidrige Gesetzesmachwerk in den Orkus zu befördern.

Jedoch kann ich mir aber kaum vorstellen, dass ein Gericht die Beiträge im Saftblog, der ja so was wie eine Firmenzeitung ist, als „unlauter“ im Sinne des § 4 Olympiaschutzgesetz ansehen würde. Die lautere Verwendung der Begriffe ist aber nach wie vor ausdrücklich zugelassen. Die Sache würde es also kaum vors Verfassungsgericht schaffen.

Denn, bringen wir es auf den Punkt, Walther hat sich weder was „Olympisches“ angemaßt noch den Eindruck erweckt, mit den Olympischen Spielen verbandelt zu sein. In den Artikeln wird noch nicht einmal ein werbungsmäßiger Zusammenhang zwischen Walther-Produkten und den Olympischen Spielen hergestellt.

Wenn der Deutsche Olympische Sportbund also meint, hier auf Biegen und Brechen seine Marke „verteidigen“ zu müssen und nicht den Unterschied zwischen zulässiger Berichterstattung bzw. Meinungsäußerung und Reklame erkennt, dürfte er es hier nicht auf das Siegertreppchen schaffen. Aber Leute, die erst mal draufhauen und sich dann Gedanken machen, gelten ja auch gemeinhin nicht als die Verkörperung olympischen Geistes. Der DOSB hätte es deshalb nicht besser verdient.

Lesetipp: Juristische Feinanalyse von RA Arne Trautmann