Zurschaustellung des Opfers

Nicht nur Straftäter Mario M. ist mittlerweile in den Schlagzeilen. Die Rechtsbeistände und sonstigen Helfer des Opfers sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt, weniger an das Opfer und mehr an das Geld zu denken. Harsche Worte findet Gisela Friedrichsen in Spiegel online:

Im Stephanie-Prozess aber hatte es immer mehr den Anschein, dass der Rechtsanwalt … als Nebenklage-Vertreter im Verbund mit einem Netzwerk selbst ernannter „Opferjuristen“ (die meisten ohne Anwaltszulassung) und einer zum „Team“ gehörigen Psychologin durch die Zurschaustellung des kindlichen Opfers und seiner Eltern astronomisch hohe – und ziemlich unrealistische – Zahlungen vom Freistaat Sachsen erlangen will. …

Zu fragen wäre auch, ob derartige Berater ihre Pflichten zur Hilfeleistung nicht in einem Ausmaß vernachlässigen, das die Justiz hellhörig machen müsste.