Bekiffter Beifahrer riskiert Führerschein

Wer bekifft und alkoholisiert aufs Autofahren verzichtet, ist führerscheintechnisch noch längst nicht aus dem Schneider. Auch als Beifahrer kann ihm die Faherlaubnis entzogen werden. So hat es der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden.

Ein 23-Jähriger war als Beifahrer in eine Verkehrskontrolle geraten. Eine Blutprobe ergab 1,39 Promille Alkohol und den Hinweis auf regelmäßigen Cannabiskonsum. Warum dem Mann eine Blutprobe abgenommen wurde, ergibt sich aus dem Beschluss des VGH Mannheim leider nicht.

Das Gericht schließt aus der Kombination von Alkohol und Cannabis, der Betroffene sei generell zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet:

Grund für die Aufnahme des Parallelkonsums von Cannabis und Alkohol in Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung ist die wissenschaftliche Erkenntnis, dass der gleichzeitige Konsum von Cannabis und Alkohol zu einer Potenzierung der Wirkungen beider Stoffe führt (u.a. psychotische Störungen oder Beeinträchtigungen des Herz-Kreislaufs) und solche Cannabiskonsumenten für den Straßenverkehr eine besondere Gefahr darstellen.

Dem Betroffenen bürdet das Gericht die Beweislast dafür auf, dass bei ihm Cannabis und Alkohol ausnahmsweise nicht so dramatische Wirkungen haben. Dazu habe er nichts gesagt. Pech.

Das Argument des Mannes, er habe seine Fahruntüchtigkeit erkannt und bewusst aufs Autofahren verzichtet, lässt der VGH Mannheim nicht gelten: Die Fähigkeit, zwischen Rauschmittelkonsum und Autofahren zu unterscheiden, spiele keine Rolle. Hierbei stützt sich das Gericht auf die Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung. Danach ist der Fahrer nur geeignet, „wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktivwirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust“.

Das kann man auch anders verstehen als das Gericht. Die Rechtsaufassung der Mannheimer Richter führt aber in der Konsequenz dazu, dass praktisch jeder, der mit Cannabis und Alkohol im Blut auffällt, seinen Führerschein riskiert. Selbst dann, wenn das nächste Auto weit entfernt ist und er nicht mal im Traum daran dachte, während der Wirkzeit der Rauschmittel einen Pkw zu steuern.

(Links gefunden bei RA J. Melchior)