Lückenlose Kontrolle der Autofahrer

Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) wenden
sich gegen sogenannte Event-Data-Recorders (EDS), die die gesamten
Daten der Fahrt aufzeichnen. Damit bestehe die Gefahr der lückenlosen
Überwachung der Verkehrsteilnehmer. Die Auswertung der Daten führe zu
der Verpflichtung, durch die Herausgabe der gespeicherten Daten den
Behörden die Strafverfolgung gegen sich selbst zu ermöglichen. Dies
stehe im Widerspruch zu dem in Deutschland tragenden
verfassungsrechtlichen Grundsatz, wonach sich niemand selbst belasten
muss. Dass trotz zunehmenden Verkehrs die Anzahl der Unfälle und der im
Straßenverkehr Getöteten und Verletzten sinkt, beruhe nicht auf einer
stärkeren Überwachung, sondern vor allem auf dem technischen
Fortschritt der Fahrzeuge.

»Der verfassungsrechtlich verbriefte Datenschutz muss auch bei
der Fahrzeugdatenerfassung und –verarbeitung strikt eingehalten
werden«, so Rechtsanwalt Dr. Henner Hörl von der Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht des DAV. Ohne gesetzliche Grundlage und ohne Einwilligung
des Betroffenen dürfen auf keinen Fall personenbezogene Fahrzeugdaten
verarbeitet werden, auch nicht für Zwecke der Unfallanalyse.

Falls der Gesetzgeber für Neufahrzeuge den Einbau eines
sogenannten Event-Data-Recorders (EDS) in Fahrzeuge vorschreibt, der
die gesamten Daten der Fahrt aufzeichnet, muss unter allen Umständen
auch die Art und der Umfang der Berechtigung der Datenverwertung genau
geregelt werden. Die verfassungsmäßigen Grundsätze müssen dabei
unbedingt eingehalten werden.

Pressemitteilung

20 Anträge gegen Mikado

Mittlerweile liegen 20 Anträge beim Amtsgericht Halle vor, mit denen das Massenscreening von Kreditkarten im Rahmen der Aktion Mikado für rechtswidrig erklärt werden soll. Eine Entscheidung des Gerichts sei noch nicht absehbar, zitiert heise online die Magdeburger Volksstimme.

Bislang ist auch nicht bekannt, ob und wann sich die Staatsanwaltschaft zu den Anträgen äußern wird. Das Amtsgericht Halle hat nach eigenen Angaben nicht nur die Ermittlungsakte, sondern auch eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft angefordert.

Weitere Beiträge zum Thema:

AG Halle-Saalkreis 395 Gs 34/07

Falscher Kinderporno-Verdacht gegen Kreditkartenbesitzer

“ Volksstimme“: Interview zu Mikado

Mikado: Weiterer Antrag, neue Argumente

Kartenscreening für Datenschützer kein Problem

Citibank garantiert: Mikado war rechtmäßig

Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung;

Telepolis: Fragen zu Mikado

Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1

Weiterer Antrag gegen Mikado

Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz

Mikado: Stäbchen für Stäbchen

Vorfeldermittlungen

Mikado

Der Run auf die Liste

Offensichtlich gibt es bei den Schweizer Internetprovidern nicht nur Leute, die über den Einstieg in die offene Internetzensur glücklich sind.

Jedenfalls erhielt ich vorhin das glaubwürdige Angebot, die Liste der gesperrten Seiten zu veröffentlichen. Ich werde es nicht annehmen und habe auch darum gebeten, mir die Liste nicht zu übersenden. Kann ja sein, dass ich noch mal an mein Schließfach muss in den Bergen Urlaub machen will.

Hätten Sie es gewusst? Extremisten schludern mit ihren Daten

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Die Angehörigen des nordrhein-westfälische Verfassungsschutzes stehen vor einem Dilemma. Entdecken sie etwa Bestrebungen und Tätigkeiten, die gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind, dann dürfen die Verfassungsschützer seit Beginn des Jahres auch heimlich die Festplatten von PC-Nutzern übers Internet ausspähen. Dabei aber stoßen sie auf das geballte Spezialwissen weltweit agierender Firmen, die für relativ wenig Geld ein Bollwerk gegen Software-Spionage bieten. Dabei geben sich beide Seiten – in hohem Respekt voreinander – sehr zuversichtlich. Schon das Gesetz war umstritten.

Die Befugnis, quasi unsichtbar mit dem Einsatz technischer Mittel auf informationstechnische System zuzugreifen, kommt dem Hacker gleich, der ohne Wissen seines Opfers die Daten auf dessen PC oder Notebook liest. Und womöglich unredlich benutzt. Bettina Sokol, die Datenschutzbeauftragte des Landes, appellierte an das Gewissen der Politiker in der CDU-FDP-Koalition: „Das Grundgesetz sichert das Recht, in seiner Wohnung als räumliche Sphäre und als Mittelpunkt der menschlichen Existenz in Ruhe gelassen zu werden!“ Denn auf Computern im privaten Bereich, so mahnte Sokol, seien ja auch wohl E-Mails, Texte und Bilder gespeichert, die zum absolut geschützten Kernbereich der Menschen gehören.

Das war vergebliches Rufen: Mit ihrer Landtagsmehrheit beschloss die Koalition am 20. Dezember 2006 in dritter Lesung die neuen Befugnisse. Seit Jahresbeginn sieht NRW- Innenminister Ingo Wolf (FDP) den Verfassungsschutz denn auch auf „technischer Augenhöhe mit den Verfassungsfeinden“. Aber zugleich mit den Mächtigen des Sicherheitsmarktes? „Wir werden Trojanische Pferde setzen“, versichert Behördensprecherin Dagmar Pelzer, elektronische Spionage-Programme also, die als nützliche Anwendung getarnt sind.

„Wie soll das denn funktionieren?“, fragt ungläubig Klaus Wehrle, der im Informatik-Zentrum der Universität Aachen unter seinen Professoren-Kollegen als „Hacker-Genie“ gilt: „Auf gesicherte Personal-Computer mit aktuellen Schutz-Programmen kommt der Verfassungschutz nicht!“ „Das ist nicht möglich und überhaupt nicht vorstellbar“, sagt vertraulich die Spezialistin eines Softwareherstellers.

Symantec zum Beispiel, das Unternehmen mit der bekannten Marke „Norton“, freilich mag sich offiziell nicht äußern. In Tettnang am Bodensee sitzt die Avira GmbH, bekannt auch durch ihr kostenloses Schutz-Programm „Antivir“. Sprecherin Adela Kohl meint, mit Hilfe eines gut programmierten „Trojaners“ sind nahezu alle Daten eines Rechners zugänglich. Das größere Problem für den NRW-Verfassungschutz werde aber es sein, diese Art von Software mit den gängigen Methoden auf dem betreffenden Rechner zu installieren. Denn: „Sollte es sich technisch um Software mit trojaner-typischen Komponenten handeln, wird es schwierig für den NRW-Verfassungsschutz, gängige Sicherheitsprogramme zu umgehen, wenn diese auf dem aktuellsten Stand sind.“

Dagmar Pelzer vom Innenministerium aber hebt hervor: „Unsere Techniker sind auf einem extrem hohen Niveau!“. Isabel Unseld schmunzelt geradezu: „Das ist technisch nur möglich bei arglosen Menschen“, meint die Sprecherin des Herstellers „mcafee“ in Unterföhring bei München (Slogan: „Wir bieten grundlegenden Schutz gegen Viren, Hacker, Spyware, Spam, Phishing.und Identitätsdiebstahl“).

Aufgabe des weltweit agierenden Unternehmens jedenfalls sei es, „PCs zu schützen. Ohne wenn und aber!“ Das heiße auch, mögliche Trojanische Pferde „ohne Ausnahmen“ zu filtern. Auf Nachfrage räumt Unsel ein, dass solche Programm „durchs Netz schlüpfen“. Dann müsse der Ausspionierte aber aktiv werden, indem er eine verdächtige E-Mail öffnet. Mit Abwehrmaßnahmen rechnet auch der Verfassungsschutz: „Es kann sein“, gesteht denn doch noch Dagmar Pelzer vom Innenministerium ein, „dass die Methode in einigen Fällen nicht funktioniert“. Man wisse aber, „dass viele Extremisten leichtsinnig mit ihren Daten umgehen.“

Die Verfassungsschützer setzen offenbar auf Erkenntnisse aus der Aids-Diskussion – infiziert wird demnach, wer ungeschützt verkehrt. Und letzlich räumt auch Universätsprofesser Klaus Wehrle ein: „Es gibt illegale Möglichkeiten, in Systeme zu kommen“. Dazu bräuchte es allerdings, fügt er empört hinzu, kriminellen Vorsatz. Die Situation ist also paradox: Was Spezialist Wehrle für eine Verletzung geltenden Rechts hält, das ist für den Verfassungschutz seit Anfang des Monats gesetzlicher Auftrag. (pbd)

Knöllchen erlassen – Recht gebeugt?

Die Staatsanwaltschaft Aachen ermittelt wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen den dortigen Polizeipräsidenten. Klaus Oelze hatte, wie berichtet, kürzlich 88 Knöllchen eigenmächtig eingestellt, die zwei Polizeibeamte in nur einer Nacht in nur zwei Straßen geschrieben hatten, weil Autos gegen die Fahrtrichtung geparkt waren.

Damit hatten die Beamten ihren Trotz gegen eine Weisung von Innenminister Ingo Wolf (FDP) demonstriert, der die Polizei aufgefordert hatte, zur Bekämpfung von Hauptunfallursachen auch bei Kleinigkeiten einzuschreiten. Mit der Rücknahme der Anzeigen hatte Präsident Oelze auf den Zorn der Anwohner reagiert.

Die Staatsanwaltschaft sah zunächst keinen Verdacht, wie Behördensprecher Robert Deller auf Anfrage sagte, ermittelt nun aber aufgrund einer schriftlichen Anzeige: „Die Vorwürfe darin begründen einen Anfangsverdacht, den wir in den nächsten Tagen prüfen werden“. Einzelheiten mochte Deller nicht nennen. (pbd)

Der geschockte Marktleiter

Wir schalten um nach Kassel. Dort ist ein entscheidender Schlag gegen die Kriminalität gelungen. Aber lassen wir die Polizei selbst erzählen:

Um 14.25 Uhr geklaut und 30 Minuten später schon gefasst, so erging es heute (27.01.07) einem 26-jährigen, wohnsitzlosen Mann aus Kassel. Was war passiert? In einem Drogeriemarkt des ICE-Bahnhofes Kassel-Wilhelmshöhe hatte der 26-Jährige eine Tüte Bonbons aufgerissen und sich einen Teil des Inhaltes in seine Tasche gesteckt. Den Marktleiter, der den Ladendieb dabei beobachtet hatte, stieß der Langfinger zur Seite, anschließend flüchtete er.

Der geschockte Fialleiter verständigte sofort die Bundespolizeiinspektion Kassel. Eine sofort eingeleitete Fahndung brachte schnellen Erfolg. Mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Nordhessen konnte der Täter, dank einer guten Personenbeschreibung, schnell gefasst werden. Eine Streife der Kasseler Polizei hatte den Mann am Rathaus entdeckt und sofort festgenommen. Bei einer Gegenüberstellung mit dem Marktleiter, konnte der Festgenommene zweifelsfrei als Täter identifiziert werden.

Der 26-Jährige wurde bei der Bundespolizeiinspektion Kassel vernommen und erkennungsdienstlich behandelt. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde der Dieb, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kassel, in die Krankenabteilung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kassel eingeliefert, da der Mann, den eigenen Angaben zu Folge, Epileptiker und Drogenkonsument sei.

Am Sonntag wird er dem Haftrichter vorgeführt. Bis dahin übernachtet der 26-Jährige in der JVA und das alles wegen ein paar Bonbons. Schaden zwei Euro.

Bei der abschließenden Dienstbesprechung soll der verantwortliche Kommissar geäußert haben: „Josef Ackermann, Klaus Esser und Peter Hartz wissen schon, warum sie um Kassel einen großen Bogen machen.“

Weitere sachdienliche Anmerkungen von RA Werner Siebers.

Das bespitzelte Parlament

Dürfen Abgeordnete des Deutschen Bundestages eigentlich bespitzelt werden? Ist es denkbar, dass Nachrichtendienste Wanzen und Kameras im Bundestagsbüro und im heimischen SchlafArbeitszimmer installieren, Abgeordnetencomputer anzapfen oder sogar Agenten (aka Sekretärin) auf unsere gewählten Volksvertreter ansetzen? Heute Morgen hätte ich mich bei so einer Frage erst mal rückversichert: Schwer gegessen? Schlecht geträumt?

Nein, nur in der bundesdeutschen Realität aufgewacht. Die Bundesregierung höchstselbst ist der Meinung, dass einzelne Abgeordnete des Deutschen Bundestages bespitzelt werden dürfen. Und zwar auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Die Regierung beruft sich dabei auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom Mai 2006. Darin soll Folgendes stehen:

Das … Gutachten … kommt zu dem Ergebnis, dass eine Beobachtung von Abgeordneten bzw. der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nur dann unzulässig ist, wenn die Funktionsfähigkeit des Parlaments bzw. die innerparlamentarischen Statusrechte des Abgeordneten beeinträchtigt werden. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden auf die parlamentarische Willensbildung bzw. die parlamentarische Tätigkeit des Abgeordneten als solche direkt oder indirekt Einfluss nehmen würde (z. B. Beeinflussung des Abstimmungsverhaltens oder der Redebeiträge). Vorbehaltlich solcher statusbeeinträchtigender Rechtswirkungen auf die verfassungsmäßigen Rechte nach den Artikeln 46 und 38 GG ist eine Beobachtung von Abgeordneten grundsätzlich zulässig.

In der Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei (PDF) macht die Bundesregierung auch kaum einen Hehl daraus, dass solche Maßnahmen – wenn auch derzeit keine nachrichtendienstlichen – laufen. Nähere Auskunft verweigert sie mit dem lapidaren Hinweis, es bestehe die Gefahr auf Rückschlüsse zur Arbeitsweise des Verfassungsschutzes.

Grundsätzlich ist es also kein Problem, dass der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst oder ein sonstiger deutscher Nachrichtendienst Abgeordnete (und deren Gesprächspartner, Familienangehörige, Liebhaber und Dealer) abhören und filmen. Oder sich in die Abgeordnetencomputer hacken. Da kann man sich als Volksvertreter aus einer anderen Fraktion als der Linkspartei natürlich zurücklehnen und erleichtert feststellen, dass man ja selbst wohl kaum im Verdacht des Extremismus steht, so wie ihn der Verfassungsschutz und die Nachrichtendienste definieren.

Noch.

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Artikel 20 Grundgesetz

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Artikel 38 Grundgesetz

(Näheres bei heise online)

Der Technokrat zeigt sein Gesicht

Außenminister Frank-Walter Steinmeier würde im Fall Kurnaz wieder so entscheiden, zitiert ihn Spiegel online. Das ist interessant. Also hat Steinmeier damals doch eine Entscheidung getroffen. Das klingt etwas anders als die ersten Darstellungen, wonach er fast gar nichts mit der Sache zu tun hatte. Oder es gar keine Bereitschaft der USA gegeben hat, den in Deutschland aufgewachsenen Türken mit Aufenthaltserlaubnis freizulassen.

Halten wir unabhängig von all dem fest, dass Steinmeier heute wieder einen Menschen in Guantanamo schmoren und dessen Menschenrechte mit Füßen treten lassen würde, obwohl kein konkreter Terrorismusverdacht vorliegt. Rein aus prophylaktischen Gründen, weil Sicherheitsbehörden angeblich diesen Menschen aus dem Bauch heraus als potenzielles Risiko einstufen.

Schon allein diese Äußerung zwingt die Kanzlerin dazu, die Notbremse zu ziehen. Jemand, der so mit Menschen umzugehen bereit ist wie der Technokrat Frank-Walter Steinmeier, muss dringend davor bewahrt werden, künftig Entscheidungen treffen zu dürfen.

Knieabiesla

Don Alphonso beschreibt die fünf aussichtslosesten Methoden, Leser auf sein Weblog zu locken. Sehr schön, vor allem der Abschnitt über den „Knieabiesla“:

Der kleine Schreihals. Den kennt jeder A-Blogger. Alle paar Tage findet sich bei Technorati irgendein kaum verlinktes, frisches Blog, das dem bekannten Blogger persönliche Mängel, psychische Defekte, Korruption, Verrat, keine Ahnung vom Bloggen und sonstige unschöne Dinge nachsagt. Gerne auch in Zusammenhang mit irgendwelchen Konflikten, wo es vielleicht als Söldner Anerkennung von einem anderen Blogger zu holen gibt. Ist der nicht davon begeistert, ist er eben auch ein Zensor, ein doppelmoralischer Hund, ein Verräter an den Idealen des Bloggens.

Und weiter:

Amüsanterweise ist es den meisten A-Listern meines Wissens egal, wieviele Leser und Links sie haben. Man kennt ohnehin nicht jeden, und Links sind als Währungseinheit nicht zu gebrauchen. Man schreibt einfach, weil man es braucht und will. Es gibt natürlich selbstverstärkende Mechanismen, aber die Grundlage ist meines Erachtens: Einzigartiger, interessanter Inhalt und klare Persönlichkeit. Man muss das nicht mögen, aber es wird gelesen. Das ist, denke ich, das ganze Geheimnis.

Nicht minder amüsant ist heute Thomas Knüwer. Er zerpflückt einen grenzdebilen Blog-Artikel in der FAZ.