Empfehlungspartnerschaft

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) empfiehlt ab sofort die Advocard. Dafür empfiehlt die Advocard ihren Kunden DAV-Anwälte. Das nennt sich, Überraschung, Empfehlungspartnerschaft.

Verkauft wird das Ganze als „Bündnis gegen Rechtsberatung light“. Hintergrund: Während sich die meisten Rechtsschutzversicherungen längst eigene Beratungshotlines leisten, schickt die Advocard ihre Versicherten noch in die Anwaltskanzlei. Nur dort, so die Pressemitteilung des DAV, sei in den meisten Fällen sinnvolle juristische Beratung möglich.

Empfehlungspartnerschaft, das klingt anwaltstypisch verschämt. So was ist doch ausbaufähig, also warum nicht aufs Ganze gehen? Kreditkarten, Sparverträge, Pennystocks, Handys. Mit so was kennen sich Anwälte doch ebenfalls bestens aus. Ohne Provisionen macht das keinen rechten Spaß.

Aber ich bin ja sowieso nicht im DAV.