Höfliches Angebot

Die Sache sah eigentlich nicht so dramatisch aus. Klar, dass sich der Mandant überlegte, ob er mich beim Hauptverhandlungstermin braucht. Kostet ja auch Geld. „So lange die Geldstrafe nicht zu hoch wird“, sagte er. „Und die Führerscheinsperre nicht zu lang.“

Wir kamen überein, dass er es am Amtsgericht erst einmal selbst versucht. Das Ergebnis: eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine happige Sperre. In der Berufungsverhandlung will er mich jetzt auf jeden Fall dabei haben. „Koste es, was es wolle.“

Trotz des höflichen Angebots bleibe ich beim üblichen Tarif.