GPS-Spionage wegen Scheinehe-Verdacht

Um eine Scheinehe nachzuweisen, hat ein Detektiv im Auftrag der Ausländerbehörde der Stadt Hamburg einen GPS-Peilsender am Auto einer Verdächtigen montiert und eine neuntätige Bewegungsüberwachung gestartet. Außerdem wurden verdeckt Videos gedreht.

Am Ende sah sich die Ausländerbehörde zwar in ihren Verdacht bestätigt, dass es sich um eine Scheinehe handelte. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg die Ausweisung der Frau aber erst mal gestoppt. Für die Prüfung, ob ein Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten kann, dürften nur gesetzlich zugelassene Informationsquellen genutzt werden (Az: 3 Bs 396/05).
In der Pressemitteilung heißt es weiter:

Die Erkenntnisse, die die Ausländerbehörde unter Verletzung individueller Rechte erlangt habe, dürften grundsätzlich weder im weiteren Verwaltungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren unmittelbar verwertet werden.

Dank an den GPS-Fachmann Timo Thalmann, der in seinem Blog Geografitti über den Fall berichtet und mich darauf aufmerksam gemacht hat.

Haftungsfalle Betriebsrente (Gastbeitrag Dr. Johannes Fiala)

Versicherungsthemen haben meist ziemlich viel mit Recht zu tun. Wie viel, zeigt das aktuelle Urteil des Landesarbeitsgerichtes München zu Verlusten bei Betriebsrenten (4 Sa 1152/06, Revision zugelassen).
Ich habe das m.E. für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber bedeutsame Urteil hier in der vergangenen Woche kurz vorgestellt. Sollte es in der Revision bestätigt werden, wären die finanziellen Folgen kaum absehbar.
Heute schreibt dazu in einem Gastbeitrag Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala, dessen Kanzlei in München die Klägerin (Arbeitnehmerin) vertreten hat.

Durch betriebliche Altersvorsorge doppelte Lohnkosten?

Der Fall: Arbeitnehmer verliert rund 90% seiner betrieblichen Altersversorgung
Anna M. (Name geändert) hatte ihren Arbeitgeber gebeten, für Sie einen Teil Ihres Gehaltes in einer betrieblichen Altersversorgung anzulegen (Entgeltumwandlung). Nachdem 6.230 Euro binnen dreier Jahre in ein „betriebliches Versorgungswerk“ vom Arbeitgeber überwiesen waren endete das Arbeitsverhältnis. Das betriebliche Versorgungswerk teilte mit, dass 639 Euro von „ihrem umgewandelten Gehalt“ noch da waren – der Rest war für Kosten (z.B. Provisionen) verbraucht.

Vor dem Landesarbeitsgericht München wurde der Arbeitgeber verurteilt, der Mitarbeiterin die fehlenden 90% (abermals) als Lohn zu bezahlen. Für den Arbeitgeber wird diese „Erfahrung mit dem Finanzvertrieb“ jedoch durch Abgaben noch teurer werden, denn es fällt noch Sozialversicherung an, die nach drei Monaten dem Mitarbeiter nicht mehr rückwirkend belastet werden kann.

Der Arbeitgeber sah 20%-Abgabenvorteil bei der betrieblichen Vorsorge – über das Risiko 120% und mehr am Ende per Saldo „drauf zu zahlen“ war er nicht beraten worden.

Allgegenwärtige Zillmerung: Verfassungswidrige Kostenbelastung

Bei der Kapitallebensversicherung bekommt der Vermittler eine Provision als Teil der Abschlußkosten. Der Versicherungsmathematiker August Zillmer führte im vorletzten Jahrhundert eine Methode ein, wonach mit den Prämien der ersten Jahre erst mal diese Abschlußkosten vom Kunden über die Prämien bezahlt werden mussten. Daher war der sogenannte Wert in den ersten Jahren „null“ – und dies ist nicht nur „eine Anlegerschädigung“ (Prof. Dr. Michael Adams, Univ. Köln) sondern schlicht verfassungswidrig (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 15.02.2006, Az. 1 BvR 1317/96).

Neues Urteil: Arbeitgeber in der Haftungsfalle

Die neue Entscheidung des Landesarbeitsgericht München (Urteil vom 15.03.2007, Az. 4 Sa 1152106) betrifft jeden Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusage, Pensionsfonds, Pensionskasse, rückgedeckte Unterstützungskasse). Sind nicht zu jedem Zeitpunkt in etwa die Summe der einbezahlten Beiträge vorhanden, steht der Arbeitgeber in der Ausfallhaftung bei Entgeltumwandlung. Die Vereinbarungen mit den Mitarbeitern und dem Träger der betrieblichen Altersversorgung sind schlicht unwirksam – daher kommt eine doppelte Rückabwicklung in Frage.

Arbeitsrecht schlägt Versicherungsrecht

Im Versicherungsvertrag kann legal gut die Hälfte der Beiträge für Abschlußkosten in den ersten Jahren kalkuliert sein – nach dem Arbeitsrecht ist dies wegen der verschuldensunabhängigen Fürsorgepflicht als Arbeitgeber und dem Gebot der Wertgleichheit unmöglich. Die Arbeitgeberhaftung kann nicht durch „Mitarbeiter-Aufklärung“ beseitigt werden.

Mitarbeiter können, spätestens wenn sie aus dem Betrieb ausscheiden, den Arbeitgeber auf Zahlung einer fehlenden Wert-Differenz verklagen. Betriebsräte können einen Wirtschaftsausschuß zur Sanierung bestellen. Auch Tarifverträge enthalten insoweit nichtige Vorschriften. Klarheit bringt dem Arbeitgeber, ob er zu den wohl über 90% Betroffenen gehört, oft nur das Gespräch mit einem unabhängigen Aktuar.

Gründe für zeitnahe Sanierung

Bei der Entgeltumwandlung kommt dem Arbeitgeber die Rolle eines „uneigennützigen Treuhänders“ (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.1992) zu, also die Pflicht, sich im Interesse der Mitarbeiter ein günstiges Angebot auszusuchen. Die im Zeitablauf wachsende Arbeitgeberhaftung kann eine Bilanzberichtigung nahelegen.

Manches Versorgungswerk scheute nicht davor zurück, durch Hausjuristen die Arbeitgeber mit Unwahrheiten zu beruhigen: Arbeitgebern wird die oft negative Rendite nebst Haftungsfolgen gerade in den ersten 10-20 Jahren von den allermeisten Versorgungswerken verschwiegen: Haftungsansprüche der Mitarbeiter verjähren nach 30 Jahren. Arbeitgeber haben ab Kenntnis oft nur 3 Jahre Zeit, ihr Geld komplett zurück zu holen.

Ergänzende Infos mit Tipps für Arbeitnehmer gibt es bei der Stiftung Warentest.

Noch ein Video?

So, rund eine Woche mit Urlaubsvertretung für Udo Vetter ist hier rum.
Zwischenfazit: Versicherungsthemen sind im Lawblog wenig gefragt, jedenfalls wenig kommentiert. Videos wiederum sind heftig umstritten, aber immerhin kommen viele Kommentare. Gestaunt habe ich dabei über das Musik-Fachwissen der Lawblog-Leser.
Ehrlich, es juckt mich in den Fingern, morgen früh noch ein Video zu bringen. So einen echten Ohrwurm aus Spanien, der für die ganze Woche auf gute Laune einstimmt. Soll ich? Die Alternative wäre ein Versicherungsthema.

Jura-Studenten erforscht

Die Juristen, so heißt es mitunter, sind ein komisches Volk.
Reden in Rätseln und tragen in der Öffentlichkeit schwarze Kutten, die offenbar die eine oder ander Problemzone verdecken sollen. Die Gründe dafür sind möglicherweise schon in der Ausbildungszeit zu suchen. Jedenfalls hat eine Studie ergeben:

Jurastudenten haben die größte Alkoholneigung bei geringster körperlicher Betätigung.

Mehr:
http://www.welt.de/wissenschaft/article837672/Jurastudenten_trinken_am_meisten.html

Ombudsmann für NRW-Strafvollzug: Urlaub nach Amtsantritt

Anfang voriger Woche ist von Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) der neue Ombudsmann für den nordrhein-westfälischen Strafvollzug feierlich vorgestellt worden – doch niemand weiss, wo er ist.
Obwohl der pensionierte Amtsgerichtsdirektor Rolf Söhnchen am 16. April, so die Ministerin wörtlich, „mit sofortiger Wirkung“ sein Amt übernommen hat, ist der 65-jährige erst einmal in den Urlaub abgetaucht. Von seinen fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Wuppertal, die die Ministerin ein „kleines, aber schlagkräftiges Team“ nennt, war weder am Dienstag noch vorgestern jemand erreichbar.
In der Telefonzentrale an seinem Dienstsitz, im Landesjustizvollzugsamt Wuppertal, hieß es: „Herr Söhnchen ist definitiv nicht im Hause“. Die Geschäftszeiten seines Büros seien nicht bekannt, weil „das alles eigenständig ist“. Tatsächlich aber untersteht das Team dem Staatssekretär des Justizministeriums „in enger Abstimmung mit dem Ombudsmann“, so steht es in der Verfügung „4400 – IV. 396“ der Ministerin.
Staatssekretär Jan Söffing (FDP) reagierte verblüfft: „Es sollte sichergestellt sein, dass immer jemand erreichbar ist“. Eine Staatsanwältin, eine Strafverfolgerin also, vertrete normalerweise den Ombudsmann. Der sei – „vertraglich geregelt“ – im Urlaub. Denn Söhnchen habe, kurz nach seiner Pensionierung eine „Verschnaufpause“ gebraucht. Das hatte der Ombudsmann bei seiner Vorstellung allerdings nicht nur verschwiegen, sondern völlig anders in der Landespressekonferenz vorgetragen: „Eigentlich sollte ich jetzt mit dem Schlauchboot an der Ostsee sein“, sagte Söhnchen. Und fügte stolz hinzu: „Aber jetzt habe ich ja ein neues Amt!“ (pbd)

Verluste bei Betriebsrente – Arbeitgeber haftet

Dieser Link
http://www.arbg.bayern.de/lagm/Volltext/4Sa1152-06.htm

dürfte in den nächsten Tagen höchste Popularität erhalten, und zwar insbesondere bei Arbeitgebern, Versicherern und Vermittlern.

Dieser Link führt zum Volltext des aktuellen Urteils des Landesarbeitsgerichtes München mit dem Aktenzeichen 4 Sa 1152/06 (Revision zugelassen).

Um es mal vereinfacht zusammenzufassen:

Für zahlreiche Betriebe könnten die in den vergangenen Jahren massenhaft abgeschlossenen Betriebsrenten zur Zeitbombe werden. Denn der Arbeitgeber muss laut diesem Urteil dafür gerade stehen, wenn Arbeitnehmer wegen der üblichen Provisions-Verrechungspraxis Verluste erleiden. Im konkreten Fall muss der Arbeitgeber rund 6.000 Euro nachzahlen.

Mit vielen Betriebsrenten per Entgeltumwandlung ist es wie bislang mit privaten Kapitallebens- oder Rentenversicherungen. Die gesamten Abschlusskosten, resultierend vor allem aus den Provisionen, werden dem Vertragskonto gleich zu Beginn belastet. Die ersten Jahre zahlt der Kunde mit seinen Prämien praktisch nur für den Abschluss. Steigt er nach ein paar Jahren aus, ist ein Grossteil des Geldes weg. „Zillmerung“ nennt man das.

So war das in diesem Fall auch: Die Arbeitnehmerin hatte insgesamt per Entgeltumwandlung 6230 Euro eingezahlt – und sollte nur 639 Euro zurückbekommen. Das Landgericht München betrachtet die gesamte Entgeltumwandlung als unwirksam, weil sie gegen eine zentrale Vorschrift des Betriebsrentengesetzes verstoße. Urteilsauszug:

Nach dieser gesetzlichen Regelung muss bereits eine im Wege der Gehaltsumwandlung begründete Versorgungsanwartschaft dem umgewandelten Arbeitsentgelt objektiv wertgleich – also der Wert der Versorgungszusage und das eingesetzte Arbeitsentgelt (hier 178,– € (brutto) monatlich) gleich„wertig“ – sein. Gezillmerte Versicherungsverträge genügen diesen Erfordernissen grundsätzlich – jedenfalls bei Verteilung der Abschlusskosten auf einen kürzeren, etwa zehn Jahre unterschreitenden, Zeitraum wie hier, was deshalb offen bleiben kann – nicht.

Das Landesarbeitsgericht München hält es also offenbar für notwendig, dass die Abschlusskosten auf mindestens 10 Jahre verteilt werden. Das würde die Verluste bei einem vorzeitigen Ausstieg erheblich lindern. Sorgt der Arbeitgeber dafür nicht, muss er nachzahlen.

Ein vergleichbares Urteil gab es nach meiner Kenntnis bislang nur vom Arbeitsgericht Stuttgart (Az: 19 Ca 3152/04, rechtskräftig).

Die Chancen für den Betrieb in der Revision dürften mau sein, denn der Vorsitzende Richter des für Betriebsrenten zuständigen dritten Senats beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat bereits vor gut einem Jahr das Thema ähnlich gesehen wie jetzt das Landesarbeitsgericht München. (vgl. Finblog vom 13. Juli 2006).

Pudelschaf

Noch etwas Trivia zum Feierabend:

Die massiven Wasserprobleme Australiens geistern nun schon eine ganze Weile durch die Medienwelt, gerade auch die Auswirkungen auf die Landwirtschaft und Viehzucht sind immens.

Erste kreative Ideen wie etwa Adopt a sheep versuchen, die finanziellen Probleme zumindest zu lindern. Über meinen ganz persönlichen Favorit, wie man mit australischen Schafen Geld macht, berichtet aber heute der Sydney Morning Herald: Einfach die Schafe als Pudel deklarieren und in Japan verkaufen.

Update: Urban Legend. Siehe z.B. hier oder in den Kommentaren.

Justizstreit um Babyklappe wird schärfer

Der interne Streit der Justiz in Wuppertal um die Strafbarkeit des Projekts „Babyklappe“ dort hat sich verschärft. Die Staatsanwaltschaft hat in einem Schriftsatz den Amtsrichter heftig angegriffen, der den Strafverfolgern einen Beschluss zur Durchsuchung beim Jugendamt verweigert hatte. Von dem will, wie berichtet, die Staatsanwaltschaft die Personalien einer Mutter, die ihr Kind in die Babyklappe gelegt und sich damit strafbar gemacht hatte.
In ihrer Attacke bezeichnet die Staatsanwaltschaft die Entscheidung des Richters in „vielfacher Hinsicht“ als „rechtswidrig“ und hebt sogar heraus, er könne sich selbst wegen einer Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht haben. Schließlich habe er einen Anfangsverdacht gegen die Mutter wegen Personenstandsfälschung und Unterhaltsentzug „ausdrücklich bejaht“, dann aber „die gesetzlich gebotene und zulässige Durchsuchungsanordnung“ mit „diffusen Begründungen“ abgelehnt. Die Abwägung der Rechtsgüter sei „schief“.
Der Amtsrichter hatte in seiner Entscheidung vorweg genommen, die Schuld der Mutter könne gering sein – eine Durchsuchung beim Jugendamt nach ihren Personalien sei deswegen unverhältnismäßig. Das sei, so kontert die Staatsanwaltschaft gereizt, eine unzulässige „vorweggenommene Beweiswürdigung“. Außerdem nehme der Richter die Babyklappe einseitig in Schutz, übersehe aber schlicht das Recht des Kindes „auf Kenntnis seiner eigenen Abstammung“. Über die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft soll die 3. Strafkammer des Landgerichts Wuppertal entscheiden. (pbd)

„Online-Durchsuchungen längst Usus“

Golem.de berichtet:

Auf Antrag der FDP hat die Bundesregierung in einer Sitzung des Innenausschusses zugegeben, dass Online-Durchsuchungen von Computern durch Nachrichtendienste des Bundes bereits seit 2005 auf der Rechtsgrundlage einer „Dienstvorschrift“ vom ehemaligen Innenminister Otto Schily (SPD) stattfinden würden. Die Bundestagsfraktionen von FDP und Grünen reagierte mit scharfer Kritik und wirft den Verantwortlichen eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung vor.

Mehr:
http://www.golem.de/0704/51904.html

Vorratsdatenspeicherung bereits 15 Monate früher

Wie die Berliner Zeitung heute berichtet, soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden, dass der bisher geplante zeitlich gestaffelte Start (Telefonie ab 1. Januar 2008, Internet-Kommunikation ab März 2009) nun hinfällig ist. Stattdessen soll das gesamte Paket bereits zum 1. Januar 2008 starten – die Provider, die sowohl den finanziellen als auch organisatorischen Aufwand finanzieren müssen, bezeichnen diese Zeitvorgabe als vollständig unrealistisch.

Böse Zungen könnten nun natürlich behaupten, dass diese Hetze dazu dienen soll, die Bevölkerung vor vollendete Tatsachen zu stellen, denn nur wenigen ist klar, was diese Vorratsdatenspeicherung denn konkret bedeutet.

Im Klartext heisst das:

  • Deine Telefon- bzw. Handynummer, die im Falle von VoIP die SIP-Nummer wäre und die aller Freunde und Freundinnen, Bekannten, Arbeitskollegen, Schul- und Studienfreunde und anderer Personen, mit denen Du per Telefon, Handy und VoIP sprichst und zum Beispiel SMS austauschst. Benutzt Du VoIP, auch Deine jeweilige IP-Adresse.
  • Wann und wie lange Du mit Deinen Kontakten kommunizierst.
  • Welche Übermittlungsdienste Deines Telefonieanbieters Du benutzt.
  • Deinen ungefähren Aufenthalt und den Deiner Kontakte über die Funkzellen, wenn Du mit dem Handy unterwegs bist.
  • Die IMSI und IMEI Nummern der verwendeten Handys
  • Deine E-Mail und IP Adresse sowie Kunden- und Kontendaten bei E-Mail Dienstenanbietern, die E-Mail Adresse aller Empfänger, an die Du E-Mails versendest.
  • Jeweils wann und wie lange Du E-Mails versendest
  • Generell immer die IP Adressen, die Dir von Deinem Internetzugangsprovider zugeteilt werden
  • Wann und wie lange Du über Deinen Internetzugangsprovider ins Internet gehst
  • (Zitat: Kai Raven).

    Zugriff auf diese Daten haben die Ermittlungsbehörden und Geheimdienste – gespeichert werden die Daten für die Dauer von 6 Monaten.

    ‚Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte gestern die gesamten Pläne für die Vorratsdatenspeicherung als Dammbruch. Verdachtslose Speicherung führe „zu beispiellosen Sammlungen sensibler personenbezogener Daten ganz überwiegend unverdächtiger Personen“‚, so die Berliner Zeitung weiter.

    Hinzu kommt, dass hier eine Infrastruktur aufgebaut wird, die faktisch Deutschland- bzw EU-Weit den kompletten Zugriff auf Internet- und Telefonie-Infrastruktur bedeutet. So etwas wird Begehrlichkeiten wecken, sowohl im Hinblick auf die immer wiederkehrenden Zensurdiskussionen als auch auf eine weitergehende Überwachung. Eine entsprechende Salamitaktik ist inzwischen ja leider üblich, wie beispielsweise die Diskussion um die Daten auf dem Reisepass oder Nutzung der Mautbrücken zu Strafverfolgungszwecken zeigt.

    Frist bei Amazon-Gutscheinen ungültig

    Geschenk-Gutscheine von Amazon Deutschland sind bislang nach einem Jahr verfallen. Diese Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat das Landgericht München I für unwirksam erklärt (Az: 12 O 22084/06, noch nicht rechtskräftig). Der Grund: Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt mindestens drei Jahre (§ 195 BGB). Eine derart erhebliche Abweichung durch die AGB sei unangemessen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
    Aus der Pressemitteilung des Landgerichtes:

    Nach den gesetzlichen Bestimmungen würde der Anspruch aus dem Gutschein nämlich erst nach drei Jahren verjähren.
    Diese Abweichung ist nach Ansicht der 12. Zivilkammer unangemessen. Das Hauptargument des Versandhändlers diesbezüglich überzeugte das Gericht nicht. „Amazon.de“ hatte ausgeführt, dass durch die lange Verwaltung der Gutscheinkonten und die notwendige Bilanzierung der Gutscheine ein erheblicher Verwaltungsaufwand entstünde, der durch die zeitliche Begrenzung eingeschränkt werden solle.
    Diesen erheblichen Aufwand konnte das Gericht allerdings nicht sehen. Nachdem ohnehin ein Großteil der Gutscheine innerhalb der ersten Monate eingelöst würde, sei ein unzumutbarer Aufwand für den Versandhändler nicht ersichtlich. Auch gehe es nicht an, dass „Amazon.de“ einerseits Zinsen aus den noch nicht eingelösten Beträgen ziehen kann und andererseits dann von den verfallenen Beträgen profitiert.
    Es überwiegen nach Ansicht der Kammer daher die Interessen der Verbraucher an einer möglichst langen Gültigkeit der Gutscheine. Diese Interessenabwägung führt zu einer Unwirksamkeit der AGB.

    Mit diesem Urteil entspricht das Landgericht München I der Rechtsprechung zu sonstigen Geschenk-Gutscheinen, die etwa zu Weihnachten verschenkt werden.

    Werbe-Anrufe im Visier der Politik

    Unerbetene Werbeanrufe sind ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) – doch das kratzt aggressiv werbende Firmen meist wenig. Den Anruf zu beweisen ist wegen unterdrückten Telefonnummern schwierig, die möglichen Folgen für den Werber sind ohnehin gering. Laut einem Bericht im „Tagesspiegel“ halten einige Politiker nun strengere Vorschriften für sinnvoll:

    Das Verbraucherschutzministerium will erreichen, dass Anrufer ihre Nummern nicht länger unterdrücken können. Die Grünen wollen Firmen per Gesetz Bußgelder bis zu 50 000 Euro aufbrummen. Die Union – Julia Klöckner, Fraktionsvize Wolfgang Bosbach und Rechtspolitiker Günter Krings – hat das Bundesjustizministerium aufgefordert, mögliche Schritte zu prüfen. „Schon der erste Verstoß muss zu spürbaren Einbußen bei den Unternehmen führen“, fordert Klöckner. Verträge, die den Verbrauchern am Telefon untergeschoben werden, sollen unwirksam sein.

    Mehr hier:
    http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/archiv/22.04.2007/3217612.asp

    Wenig Verständnis habe ich bei diesem Thema für Finanzvermittler, etwa aus der Versicherungsbranche, die die Kundenberatung in Gefahr sehen und sich fragen, „wie bei der Rechtsprechung Makler und Versicherungsvermittler noch arbeiten sollen“.
    Anrufe zu laufenden Verträgen sind durchaus zulässig, etwa wenn es um die Schadenregulierung geht.
    Und ansonsten, wenn etwa die neue Rentenversicherung präsentiert werden soll, kann das m.E. genauso per Brief geschehen.

    Suspect Nation

    Gleich noch ein Filmtipp – wenn auch nicht eingebettet:

    Die Dokumentation „Suspect Nation“ berichtet über die heute allgegenwärtige Überwachung im Vereinigten Königreich. Der Journalist Henry Porter führt durch den endlosen Dschungel an Kameras und sonstigen Überwachungstechnologien, die in den Jahren der Blair-Regierung Schritt für Schritt aufgebaut wurde. Aus einem ehemaligen freien Land ohne Personenregistrierung ist die bestüberwachteste Zone der Welt geworden.

    Gerade im Hinblick auf die weltweite Tendenz der immer stärkeren öffentlichen Überwachung ein interessanter Film. Anseh-Tipp, wie auch bei vielen weiteren der auf Chaosradio.ccc.de zusammengetragenen Filmschnippsel.