Passivraucher dürfen kündigen

Wer am Arbeitsplatz passiv rauchen muss und sich nicht dagegen schützen kann, darf sein Arbeitsverhältnis kündigen, ohne dass beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit eintritt. beck-aktuell berichtet über ein entsprechendes Urteil des Landessozialgerichts Hessen.