Kurz, aber gut bezahlt

Für das Revisionsverfahren, in dem nur selten mündlich verhandelt wird, erhält der Pflichtverteidiger eine Verfahrensgebühr. Die beträgt 412,00 € netto. Das ist in weniger komplexen Angelegenheiten schon ganz ordentlich.

Zum Beispiel in diesem Fall. Da lautet die Revisionsbegründung wie folgt: „Der Angeklagte konnte nicht verurteilt werden, weil der erforderliche Strafantrag nicht gestellt war.“

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Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)